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Steuerklasse 3/5 und Krankengeldbezug

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    Steuerklasse 3/5 und Krankengeldbezug

    Hallo zusammen,

    ich habe eben meine Einkommenssteuererklärung fertig bekommen und soll laut Berechnung 135€ nachzahlen.
    Szenario: Ich mit Bruttoeinkommen ~60.000 und Steuerklasse 3, Ehefrau mit Brutto ~15.000 + 10.000 Krankengeldbezug und Steuerklasse 5, 2 Kinder, zusammen veranlagt.

    Könnte sich hier evtl. eine getrennte Veranlagung lohnen?

    #2
    Die Nachzahlung ist grundsätzlich erst einmal korrekt, da sowohl die Konstellation "Steuerklassenkombi III/V" als auch die Konstellation "Krankengeld 10.000 €" schon jeweils für sich zu Nachzahlungen führen können und daher nicht umsonst Pflichtveranlagungsgründe sind.

    Ob da Einzelveranlagungen von Ehegatten per Saldo günstiger sind, kann so sein. Das musst Du aber letztlich selbst ausprobieren.

    Da Du nicht schreibst, mit welchem Programm oder Webanwendung Du unterwegs bist: Kommerzielle Steuerprogramme rechnen das üblicherweise selbst aus. Mein Elster kann das leider nicht, d.h. Du musst zwei weitere Steuererklärungen anlegen und die Steuersummen addieren und das mit der Steuer laut Deiner Zusammenveranlagungssteuererklärung vergleichen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ich habe das ganze in Elster erstellt.. und habe nun mal meine eigene Erklärung erstellt… Diese kommt aufgrund meiner Steuerklasse 3 natürlich auf eine satte Nachzahlung von ~3.500… etwas frustrierend das ganze

      Danke für deine Antwort.. Vermutlich bin da nun ausnahmsweise mal WiSo Steuer gut beraten.. Hab das ganze bisher immer direkt in Elster erledigt, da wir kaum Änderungen hatten.. aber mit dem Krankengeldbezug hat sich das etwas gedreht

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        #4
        Zitat von MADLarry Beitrag anzeigen
        Vermutlich bin da nun ausnahmsweise mal WiSo Steuer gut beraten..
        Jedenfalls dieses Jahr brauchst Du das nicht. Wenn Du einfach mal testweise eine Einzelveranlagung der Frau mit Eingabe des Krankengeldes simulierst siehst Du sofort, was Sache ist.

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          #5
          Zitat von MADLarry Beitrag anzeigen
          Ich habe das ganze in Elster erstellt.. und habe nun mal meine eigene Erklärung erstellt… Diese kommt aufgrund meiner Steuerklasse 3 natürlich auf eine satte Nachzahlung von ~3.500… etwas frustrierend das ganze
          Was willst du uns damit sagen ? Wieso soll das frustrierend sein ? Du weißt doch noch gar nicht, ob bei Deiner Frau eine Erstattung von beispielsweise 4.000 € oder 2.500 € rauskommt.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

            Du weißt doch noch gar nicht, ob bei Deiner Frau eine Erstattung von beispielsweise 4.000 € oder 2.500 € rauskommt.
            Das ist leider schon deshalb ausgeschlossen, weil sie bei Steuerklasse 5 und 15.000 € brutto nur rund 1.500 € Lohnsteuer gezahlt hat. Schon von daher dürfte die getrennte Veranlagung in diesem Fall eher ungünstiger sein.

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              #7
              Wahrscheinlich ist das so, aber die 15.000 € verteilen sich ja sicherlich nicht auf 12 Monate, sondern weniger (Stichwort Krankengeld), so dass bei fehlendem Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers da durchaus mehr rauskommen kann. Lassen wir MADLarry einfach rechnen, denke ich :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                So, fertig gerechnet :-) Leider ist ist die gemeinsame Veranlagung tatsächlich das kleinere übel… einzeln versnlagt kommt bei mir eine Nachzahlung von ~ 3600 € gegenüber einer Erstattung bei meiner Frau bei 2300€..

                Dannwohl doch lieber die 135€

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  die 15.000 € verteilen sich ja sicherlich nicht auf 12 Monate, sondern weniger (Stichwort Krankengeld)
                  Da hattest Du natürlich vollkommen recht.
                  Das Gute an diesem Forum ist, dass regelmäßig mehrere Leute drauf schauen...

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                    #10
                    Danke euch für die Hilfestellung

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                      #11
                      Zitat von MADLarry Beitrag anzeigen
                      Leider ist ist die gemeinsame Veranlagung tatsächlich das kleinere übel
                      Das kleinere Übel? Da ist doch das Wort leider wieder fehl am Platz!

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