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Sonstige / Allgemeine Nachricht ohne Steuernummer und ohne Aktenzeichen

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    Sonstige / Allgemeine Nachricht ohne Steuernummer und ohne Aktenzeichen

    Ich versuche, beim zukünftig örtlich zuständigen Finanzamt um die Vorabprüfung des Entwurfes einer Vereinssatzung auf Gemeinnützigkeit zu bitten. Ich habe die Funktion "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" gewählt. Soweit erkennbar, verlangt Elster auch dort beim Versand einer Nachricht ultimativ die Eingabe einer Steuernummer oder eines Aktenzeichens. Der Verein ist noch nicht gegründet, besitzt daher keine Steuernummer und kann noch keine erhalten. Die Verwendung von Aktenzeichen ist nur für Grundsteuersachen vorgesehen. Meine eigene Steuernummer wäre falsch und zudem würde die Nachricht dann nicht an das richtige Finanzamt gehen, weil der Verein an einem anderen Ort seinen Sitz haben soll. Und die Eingaben werden von Elster auf Echtheit geprüft. Die Eingabe von dreizehn Nullen funktioniert also auch nicht.

    1. Welche Möglichkeit gibt es, eine solche Nachricht über das Elster-Portal zu versenden?
    2. Gibt es eventuell eine pro-forma Steuernummer für solche Fälle?
    3. Wie erreiche ich in einem solchen Fall das zuständige Finanzamt überhaupt?

    Um in diesem Forum etwaigen Antworten vorzubeugen, die nicht ganz sachgerecht sind:
    Ich möchte die Nachricht gerne gesichert übermitteln. Eine Email wäre wohl möglich, ist aber eigentlich datenschutztechnisch problematisch. Denn auch wegen des Datenschutzes existieren schließlich gesicherte Portale wie Elster. Ich könnte auch per Briefpost senden, das ist aber langsam und veraltet.

    #2
    Eine solche Vorab-Prüfung wirst du vom Finanzamt sowieso nicht bekommen. Das würde auf eine Steuerberatung hinauslaufen welche das FA nicht leisten darf.
    Wenn du sicher gehen willst, ob die Satzung für eine Anerkennung als gemeinnützig reicht, musst du zum Steuerberater gehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Zitat von HvF Beitrag anzeigen
      Ich könnte auch per Briefpost senden, das ist aber langsam und veraltet.
      Ok, Du schließt alle sachlichen Antworten aus. Das ist aber noch langsamer als Briefpost.

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        #4
        Zwei Möglichkeiten hast du noch nicht erwähnt. Man kann persönlich zu den Öffnungszeiten hingehen. Oder eine nicht zertifizierte Kontaktanfrage über Elster senden. Das ist dann aber auch nicht viel anders als eine EMail.

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          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Eine solche Vorab-Prüfung wirst du vom Finanzamt sowieso nicht bekommen. Das würde auf eine Steuerberatung hinauslaufen welche das FA nicht leisten darf.
          Wenn du sicher gehen willst, ob die Satzung für eine Anerkennung als gemeinnützig reicht, musst du zum Steuerberater gehen.
          Das ist so nicht richtig. Bei gemeinnützigen Vereinen in spe prüft das Finanzamt schon in eigenem Arbeitsinteresse vorab, ob es den vorgelegten Satzungsentwurf unter Gemeinnützigkeitsgesichtspunkten akzeptieren und das Einhalten der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO feststellen würde. Denn wenn der Verein erst einmal gegründet wäre und das Finanzamt die Satzung dann nicht akzeptiert, ist mindestens ein Jahr verloren, weil eine Satzungsänderung erst mit Vereinsregistereintragung wirksam wird und die Satzung nach § 60 Abs. 2 AO das komplette Jahr den Anforderungen genügen muss.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Auf den Kontaktseiten der Finanzämter gibt es je nach Bundesland ggf. auch Kontaktmöglichkeiten für nicht-steuerliche Nachrichten, was man ggf. missbrauchen" kann. Notfalls reichst Du das per Elster ein und bittest um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hallo HvF!

              *****
              Warum auch immer Sie "unbedingt" digital arbeiten wollen, versteh ich nicht - neu und digital ist nicht besser als alt und analog, eher das Gegenteil ist der Fall ...

              - so könnten Sie z.B. einen old-school-Telefonhörer in die Hand nehmen und ganz old-school-klassisch das zuständige Finanzamt anrufen und sich dort mit dem Vereinsfachmann verbinden lassen - der erzählt Ihnen dann ganz genau, was Sie wie machen sollen/müssen/dürfen !

              - so könnten Sie z.B. in Baden-Württemberg höchstpersönlich - heutzutage wohl nur nach vorheriger Anmeldung (!?) - auf der ZIA (zentrale Informations- und Annahmestelle) vorsprechen !

              - ja, und dann gibt es noch dieses Dingsda, das auf Papier und zusammengefaltet in einem Kuvert, Brief nennt sich das, aber das haben Sie ja schon selbst genannt ...

              Bei den ersten beiden Vorschlägen müssen Sie sich nur an Öffnungszeiten halten - das ist der einzige Vorteil der volldigitalen Welt, da kann man (fast) problemlos um 23:59 Uhr noch Dinge erledigen, ohne vorfahren zu müssen und den richtigen Briefkasten zu suchen/finden ...

              Gelle, da staunste: Es gibt sie doch tatsächlich noch, die äußerst vielfältige analoge Welt!

              *****
              und hier ein Link für Sie als "Volldigitaler":

              "Kontaktformular für steuerliche Fragen" https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-1/eingabe

              (ich habe, ausgehend von der Elster-Login-Seite, noch keinen Zugang / Link gefunden, der auf dieses Kontaktformular verweist - das habe ich mal zufällig entdeckt bzw. ich bin über dieses Forum hier auf diese Seite gestoßen ...)

              und jedes Bundesland hat eine eigene "Kontaktseite" - siehe z.B. für Baden-Württemberg hier https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...ontaktformular

              und wohl jedes Bundesland kann auch De-Mail, siehe hier unter Kontakt https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/6227584

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                #8
                De-Mail läuft in Hessen nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Hallo HvE!

                  *****
                  Sie schreiben
                  Eine Email wäre wohl möglich, ist aber eigentlich datenschutztechnisch problematisch.
                  Ist es nicht!

                  Warum nicht?

                  - Wenn die Vereinssatzung steht, müssen Sie die im Vereinsregister veröffentlichen, und dort kann jedermann jederzeit alle Einträge kostenlos einsehen! Somit ist das Mitlesen einer Mail, in dem ein Satzungsentwurf als Anhang dranhängt, eben kein Datenschutzproblem!

                  - Außerdem ganz grundsätzlich: Was kann denn ein "Vereinssatzungs-Entwurf-Mitleser" an Erfahrung gewinnen, der diesem stillen Mitleser auch nur einen einzigen Cent Mehrwert einbringt? Nichts, Null-Komma-Nichts an Erfahrung und Cent!

                  - Das "Händling" einer Mail beim Adressaten kann ein Datenschutzproblem sein - aber keinesfalls die Mail an sich, weil:

                  Sie schreiben eine Mail mit Anhang auf Ihrem - hoffentlich ordentlich abgesicherten - PC - lesbar für Ihr analoges Auge - und mit dem Klick auf "senden" wird die Mail "verschlüsselt" gesendet und durchs Internet-Nirvana geschossen, kommt auf dem Server Ihrers eMail-Anbieters an, der entschlüsselt und scannt auf Viren, verschlüsselt wieder und jagd das Ding ans Ziel!

                  Und da alle eMail-Anbieter dem "Postgeheimnis" unterliegen, ist das kein Problem!

                  Und wenn Putin oder sonst ein böser Mensch oder unsere Freunde von Übersee oder unser BND Ihre Mail lesen - dann ist das ja in Ordnung, dann stellen die schon mal während dem Lesen nichts anderes schlimmmes an ...


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                    #10
                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Eine solche Vorab-Prüfung wirst du vom Finanzamt sowieso nicht bekommen. Das würde auf eine Steuerberatung hinauslaufen welche das FA nicht leisten darf.
                    Wenn du sicher gehen willst, ob die Satzung für eine Anerkennung als gemeinnützig reicht, musst du zum Steuerberater gehen.
                    Nein, das stimmt so nicht: Der Steuerberater / Rechtsanwalt "berät" bei der Erstellung einer Satzung, aber er "entscheidet" nicht, ob diese Satzung auch zur Gemeinnützigkeit führt!

                    Ich würde sagen, das wäre deshalb ein Fall für eine "verbindliche Auskunft".

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                      #11
                      Das wird seit Jahrzehnten schon ganz easy ohne verbindliche Auskunft vorabbesprochen zwischen Gemeinnützigkeitsabteilung und Vereinsgründer in spe.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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