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(erneute) Berücksichtigung Verlustvortrag bei Änderung des ESt-Bescheides

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    (erneute) Berücksichtigung Verlustvortrag bei Änderung des ESt-Bescheides

    Liebe Community,

    ich bin am Verzweifeln. Ich habe im letzten Jahr fristgerecht meine EStE 2023 eingereicht. Angeblich ist diese aber nicht beim FA angekommen (über ELSTER), so dass dieses selbst einen Bescheid erstellt hat. Hier war bereits richtigerweise mein Verlustvortrag enthalten. Was aber gefehlt hatte, war der Verlust aus Gewerbebetrieb.

    Im Vergleich zu meiner ursprünglichen Berechnung fehlten also rund 200 € Erstattung, durch die die Nichtansetzung vom Gewerbebetrieb. Ich bin umgezogen, weswegen denen bei dem von Amtswegen festgesetzten Bescheid diese Daten noch nicht vorlagen.

    Nach einem Telefonat mit der Hotline wurde mir gesagt, ich solle die Daten noch mal übermitteln. Das habe ich getan.

    Daraufhin erging ein neuer Bescheid für 2023. Diesmal mit dem Verlust aus Gewerbebetrieb, aber nicht mehr mit mit dem Verlustvortrag. Begründung: er wurde bereits im vorherigen Bescheid berücksichtigt.
    Nun wurden also aus einer fehlenden Erstattung von 200 €, eine Rückzahlung von 1.400 € !!! Wie kann das sein ????

    Meines Erachtens wird doch durch diesen Änderungsbescheid die Veranlagung für 2023 komplett neu aufgemacht. Ich kann doch nicht plötzlich durch die Angabe von 400 € Gewerbeverlust, nun 6.000 € mehr zVE haben und dadurch jetzt noch Geld zurück zahlen müssen, anstelle noch zusätzlich etwas zu bekommen?

    Entziehen sich die Gesetze der menschlichen Logik?

    Ich habe Einspruch eingelegt, aber das einzige was zurück kommt ist eine Ablehnung und ein Zitat aus dem letzten Bescheid.

    Ich habe jetzt die Möglichkeit den Einspruch zurückzunehmen oder eine Begründung zu liefern, warum ich das nicht tue.

    Help! ‍

    #2
    Das ist eine rein steuerliche Frage, die nichts mit Elster zu tun hat. Da musst Du notfalls zu einem steuerlichen Berater.

    Ich habe auch das Gefühl, dass Du da unwissentlich Sachen durcheinander schmeißt und daher letztlich nicht alles Entscheidende mitgeteilt hast. Insbesondere verstehe ich z.B. jetzt nicht, ob jetzt beide Bescheide vom Finanzamt Y oder der erste vom Finanzamt X und der zweite vom Finanzamt Y erlassen wurde, so dass es da Kommunikationsschwierigkeiten gegeben haben könnte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo und danke für die schnelle Reaktion.

      Ok, dann werde ich mir wohl einen Steuerberater suchen müssen...und ich habe das Forum verfehlt.

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        #4
        Hallo,

        das hört sich alles nicht plausibel an.
        Du hast recht, es kann nur einen Einkommensteuerbescheid pro Jahr geben. Bist du sicher, dass es das selbe Jahr ist (man vertut sich schnell mal und erwischt das falsche Formular).

        Nach einem Telefonat mit der Hotline wurde mir gesagt, ich solle die Daten noch mal übermitteln.
        Was für ein dämlicher Ratschlag. Du hättest einfach Einspruch einlegen sollen.

        Diesmal mit dem Verlust aus Gewerbebetrieb, aber nicht mehr mit mit dem Verlustvortrag. Begründung: er wurde bereits im vorherigen Bescheid berücksichtigt.
        Ist der Bescheid denn ansonsten identisch? Sprich: Dein normales Einkommen?

        Erstattung und Rückzahlung ist übrigens das Gleiche, das richtige Wort wäre Nachzahlung.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Genau meine Rede. Das ist vollkommen unlogisch. Es ist 2023 und ich habe 2023 erneut übermittelt gehabt. Daraufhin kam ja der neue Bescheid. Ansonsten sind alle Daten wie vorher. Mein Einkommen ist enthalten und meine Sonderausgaben genauso gleichlautend.

          Ja, ich hätte direkt Einspruch einlegen sollen. Oder auf die 200 € verzichten... :-( Nur weil ich nochmal neu übermittelt habe, gab es einen geänderten Bescheid.

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            #6
            Hallo,

            Ansonsten sind alle Daten wie vorher. Mein Einkommen ist enthalten und meine Sonderausgaben genauso gleichlautend.
            Und woher kommt dann die Nachzahlung?

            Vergleiche doch einmal die beiden Bescheide Zeile für Zeile, wo sind die Abweichungen?

            Und über was für einen Betrag sprechen wir denn bei dem Verlustvortrag? Vielleicht ca. 1.600 Euro?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von Roxane Beitrag anzeigen
              Liebe Community,
              Meines Erachtens wird doch durch diesen Änderungsbescheid die Veranlagung für 2023 komplett neu aufgemacht. Ich kann doch nicht plötzlich durch die Angabe von 400 € Gewerbeverlust, nun 6.000 € mehr zVE haben und dadurch jetzt noch Geld zurück zahlen müssen, anstelle noch zusätzlich etwas zu bekommen?
              ;
              Das siehst du völlig richtig. Wenn im ertsen Einkommensteuerbescheid 2023 ein Verlustvortrag enthalten war, dann muss dieser grundsätzlich auch im geänderten Bescheid enthalten sein.
              Es sei denn, es gab auch einen geänderten Bescheid über die Verlustfeststellung des Vorjahres.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                Das siehst du völlig richtig. Wenn im ertsen Einkommensteuerbescheid 2023 ein Verlustvortrag enthalten war, dann muss dieser grundsätzlich auch im geänderten Bescheid enthalten sein.
                Es sei denn, es gab auch einen geänderten Bescheid über die Verlustfeststellung des Vorjahres.
                Tja, ich konnte endlich den Herren ans Telefon bekommen. Ich hätte direkt einen Einspruch stellen müssen. Durch die wiederholte Übermittlung, kommt er nicht mehr an die Erklärung dran. Der Verlustvortrag sei bereits einmal angewandt worden und der Erstbescheid gelaufen und somit komme er nicht mehr dran.

                An der Hotline sitzen nach seiner Aussage sowohl fachlich Ausgebildete, als auch Menschen die quasi nur einen Crashkurs belegt haben. Läuft...

                Ich hatte ja bereits über Elster Einspruch eingelegt. Woraufhin ja nur nochmal die Antwort kam das es bereits angewandt wurde. Jetzt soll ich weiterhin den Einspruch aufrecht erhalten und dann (endlich) geht es an die Rechtsbehelfstelle, die dann wieder anders drauf zugreifen kann und wohl auch alles so macht wie beantragt.

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                  #9
                  Zitat von Roxane Beitrag anzeigen
                  Ich hätte direkt einen Einspruch stellen müssen.
                  Du hast doch Einspruch eingelegt! Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

                  Zitat von Roxane Beitrag anzeigen
                  Durch die wiederholte Übermittlung, kommt er nicht mehr an die Erklärung dran. Der Verlustvortrag sei bereits einmal angewandt worden und der Erstbescheid gelaufen und somit komme er nicht mehr dran.
                  Die vorherige Übermittlung braucht er doch nicht! Wenn für's Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde, der im aktuellen Bescheid für das betreffende Jahr nicht angesetzt worden ist, dann ist doch alles klar!

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Du hast doch Einspruch eingelegt! Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?
                    ​​​​​​
                    Ich hatte beim vom amtswegen festgesetzten Bescheid nur eine komplett neue Übermittlung per Elster gemacht. Auf Grund des Telefonats mit der Hotline.

                    Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte es aber besser schon ein Einspruch sein müssen.

                    Erst als der zweite Bescheid (geänderte Bescheid) für 2023 kam, habe ich Einspruch eingelegt, weil ja dann der Verlustvortrag gefehlt hatte.

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Die vorherige Übermittlung braucht er doch nicht! Wenn für's Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde, der im aktuellen Bescheid für das betreffende Jahr nicht angesetzt worden ist, dann ist doch alles klar!
                    Für mich und alle anderen Mitschreiber hier, ja. Der Mann vom FA sagt, er wurde einmal angesetzt und in dem Änderungsbescheid kann er das nicht mehr.

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                      #11
                      Da bist du an einen echten "Fachmann" geraten. Erhalte den Einspruch aufrecht und lasse es von jemanden mit Ahnung prüfen.

                      Eine ggf. versäumte Einspruchsfrist dürfte in diesem Fall auch egal sein. Der Bescheid über die gesonderte Verlustfeststellung des Vorjahres ist ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer des Folgejahres und den kann das Finanzamt nicht einfach ignorieren.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Sind denn beide Einkommensteuerbescheide unter der gleichen Steuernummer ergangen? Wenn, warum auch immer, einen neue Steuernummer verwendet wurde, kann ein Verlustvortrag schonmal untergehen.

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                          #13
                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          Sind denn beide Einkommensteuerbescheide unter der gleichen Steuernummer ergangen? Wenn, warum auch immer, einen neue Steuernummer verwendet wurde, kann ein Verlustvortrag schonmal untergehen.
                          Danke, das wird es wahrscheinlich mit gewesen sein.
                          Tatsächlich habe ich im zweiten Bescheid eine andere Steuernummer. Wahrscheinlich weil dann für das FA ersichtlich das Gewerbe dazu gekommen ist. Vorher war ich reine Privatperson.

                          Ich ergänze das noch in der Erklärung der Aufrechterhaltung des Einspruchs. Ich bin ja immer noch ich. Würde man nur mit der SteuerID arbeiten, die ja extra mal eingerichtet wurde, würde so ein murks auch nicht passieren...

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                            #14
                            Meines Erachtens scheint hier so ziemlich alles schief gegangen zu sein, was schief gehen kann:
                            • Dem Umstand "Erklärung per Elster übermittelt, aber beim FA nicht eingegangen" wurde nicht nachgegangen. Wofür gibt es Übertragungsprotokolle mit eindeutigen Transfer-IDs?
                            • Es wurde, nachdem der Bescheid ohne Berücksichtigung der Verluste ohne Gewerbebetrieb erging, kein Einspruch eingelegt.
                            • Stattdessen wurde eine neue Erklärung übermittelt. Dies würde ich niemals ohne ausdrückliche Rücksprache mit bzw. Aufforderung durch den Bearbeiter beim FA tun. Das dies sonst zu Chaos führt, sieht man hier.
                            • Niemals würde ich hierbei auf irgendeine Aussage der Elster-Hotline bzgl. der Prozesse mit meinem FA hören. Die Elster-Hotline ist ausschließlich für technische Fragen zuständig, und selbst da bekleckert sie sich oft nicht mit Ruhm.
                            • Weiterhin war hier anscheinend auch der Bearbeiter beim FA nicht die hellste Kirche auf der Torte.
                            Man kann jetzt nur einfach am Einspruch festhalten und hoffen, dass die Rechtsbehelfstelle es gerade biegt.

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