Nicht erhaltene Energiepreis-Pauschale in Vorabberechnung versteuert

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  • energyprice
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2025
    • 1

    #1

    Nicht erhaltene Energiepreis-Pauschale in Vorabberechnung versteuert

    Hallo zusammen,

    in der Vorabberechnung werden 300 EUR Energiepreis-Pauschale zur erhaltenen Rente dazuaddiert und versteuert. Diese wurden aber in 2024 nicht ausbezahlt.

    Unter "Allgemeine Angaben" kann für die Energiepreis-Pauschale nicht 0 EUR eingegeben werden. Ein anderer Wert als 300 EUR führt zu einem Abbruch der Vorabberechnung mit dem Hinweis auf unplausible Eingabe.

    Wo kann ich diese anscheinend falsch übermittelte Energiepreis-Pauschale korrigieren?

    Vielen Dank!

    energyprice
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Sind in der Erklärung vielleicht noch irgendwelche anderen als Renteneinkünfte enthalten?

    Kommentar

    • Hilfsprofi
      Erfahrener Benutzer
      • 04.11.2021
      • 519

      #3
      Was passiert denn, wenn Du das Feld leer lässt?

      Kommentar

      • Gast

        #4
        Hallo energyprice!

        Es wäre super, wenn man beim Eröffnen eines Themas den Sachverhalt so beschreiben würde, dass man den auch versteht!

        Sie schreiben
        Unter "Allgemeine Angaben" kann für die Energiepreis-Pauschale nicht 0 EUR eingegeben werden.
        Frage: In welchem Formular bewegen Sie sich denn gerade, wo es angeblich "Allgemeine Angaben" gibt und nach der Energiepreis-Pauschale gefragt wird?

        Weil: Die Energiepreispauschale wird in kein Formular eingetragen, das an das Finanzamt gesendet wird, sondern im Formular / der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" in den Zeilen 1 und 2 - und die Abschnitts-Überschrift lautet nicht "Allgemeine Angaben" ... !?

        Frage: Haben Sie Daten aus dem Vorjahr übernommen?

        Dann ist die im Vorjahr ausbezahlte Energiepreispauschale mit nach 2024 rübergerutscht - und Sie müssen in der von mir genannten Anlage die 300€ rauslöschen - an dieser Stelle kann man ganz sicher die Zahl rauslöschen!

        Kommentar

        • Gast

          #5
          Hallo energyprice!

          Reden Sie eigentlich vom Elster-Einkommensteuerprogramm oder von einer Einkommensteuererklärungs-Software, die Sie erworben haben?

          In Elster gibt es keine Anlage und keinen Abschnitt mit der Bezeichnung "Allgemeine Angaben" ... !?

          Kommentar

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