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Kosten für den Anwalt für Erbrecht - steuerlich absetzbar

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    Kosten für den Anwalt für Erbrecht - steuerlich absetzbar

    Hallo*,

    ich hatte 2024 einen Anwalt für Erbrecht beauftragt, da sich die Gegenseite ebenfalls einen Anwalt genommen hat.

    In diesem Jahr wurde die Angelegenheit beendet und der Anwalt hat seine Endabrechnung gestellt.

    Nun meine Frage - und ich kenne mich da wirklich nicht aus:

    Kann man die Kosten für den Anwalt in der Steuererklärung für 2024 absetzen oder haben die da nichts zu suchen? Und wenn ja, wo muss ich diese eintragen?

    Ich bin für Eure Antworten wirklich sehr sehr dankbar.

    Andreas Hermann

    #2
    Kann man die Kosten für den Anwalt in der Steuererklärung für 2024 absetzen oder haben die da nichts zu suchen?
    Was sollten Anwaltskosten, die einen Erbstreit betreffen, in der Einkommensteuererklärung zu suchen haben?

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage im Übrigen nichts zu tun !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein ganz klares NEIN. Aber ein Hinweis, falls das ueberhaupt in Frage kommt: Gutachterkosten, Notariat- und Gerichtskosten sowie Anwaltskosten sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfaehig. Dies bedeutet, dass die Erben diese Kosten von der Erbschaftssteuer abziehen koennen, was die steuerliche Belastung reduziert.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Dies bedeutet, dass die Erben diese Kosten von der Erbschaftssteuer abziehen koennen,
        So stimmt das jetzt auch wieder nicht ! Wenn überhaupt, dann von der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn ueberhaupt, dann von der Bemessungsgrundlage fuer die Erbschaftsteuer.
          Natuerlich von der Bemessungsgrundlage, welche Kosten lassen sich denn schon direkt von einer festgesetzten Steuer absetzen. Da hat mein Gehirn wohl eine Abkuerzung gewaehlt, weil es fuer ihn eine Selbstverstaendlichkeit war. Aber du hast ja Recht!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo clanhermann!

            Ich hatte noch nie diese Frage zu klären - aber lesen Sie doch mal die Definition, was Werbungskosten sind:

            "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind."

            Ich könnte mir schon Sachverhalte vorstellen, in denen die Rechtsanwaltskosten einkommensteuerlich absetzbar sind.

            Ist aber entweder Steuerberatung oder "eigener gesunder Menschenverstand" bei Anwendung der Definition - für den indiviuellen Einzelfall!

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              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind."
              Ich könnte mir schon Sachverhalte vorstellen, in denen die Rechtsanwaltskosten einkommensteuerlich absetzbar sind.
              Wenn man eine vermietete Wohnung erbt und man einen Anwalt braucht, um Erbansprüche der ungeliebten Verwandtschaft abzuwehren? Das könnten m.E. Werbungskosten aus V+V sein - odrrr?

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                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Wenn man eine vermietete Wohnung erbt und man einen Anwalt braucht, um Erbansprüche der ungeliebten Verwandtschaft abzuwehren? Das könnten m.E. Werbungskosten aus V+V sein - odrrr?
                ja, in solch einem Fall würde ich die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften angeben!

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                  #9
                  Das ist letztlich eine steuerliche Frage, da brauchen wir uns hier keine Gedanken zu machen, aber ich bin da sehr skeptisch, siehe auch FG Berlin 7 K 7092/97 vom 01.09.1999 (BFH-Revision war unzulässig) und BFH VIII R 345/82 vom 31.07.1985.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Hallo Picard777!

                    Vielen Dank für Ihre Hinweise!

                    ==> also war meine Aussage falsch - das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG greift!

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