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Umzug der GmbH nach Berlin – keine neue Steuernummer erhalten

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    Umzug der GmbH nach Berlin – keine neue Steuernummer erhalten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine GmbH, die ursprünglich in München gegründet wurde. Damals habe ich auch die Steuernummer vom Finanzamt München erhalten.

    Vor zwei Jahren bin ich nach Berlin gezogen (privat und geschäftlich), aber ich habe bis heute keine neue Steuernummer für die GmbH vom Berliner Finanzamt erhalten. Auch sonst kam keine offizielle Rückmeldung vom Finanzamt Berlin.

    Mein Steuerberater hat sich bereits darum gekümmert, aber auch er hat keine Antwort bekommen.

    Was kann ich tun, um das Ganze jetzt schnellstmöglich zu klären?
    An wen genau sollte ich mich wenden – gibt es eine bestimmte Stelle oder Abteilung beim Finanzamt, die dafür zuständig ist?

    Ich wäre sehr dankbar für konkrete Tipps oder Erfahrungen!

    Viele Grüße
    Marko

    #2
    Wenn Du keine Nachricht an das Finanzamt schreiben willst, dann hat das ja mit Elster nichts mehr zu tun.

    Ich würde ganz einfach weiterhin alle Erklärungen und sonstigen Schreiben an das Finanzamt in München schicken.

    Anrufen kann man dort wahrscheinlich auch.

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      #3
      Hallo mjk85!

      Bitte, liebe Neumitglieder hier im Forum, stellt bitte bitte euren Sachverhalt vollumfänglich und verständlich dar, und lasst nicht die Hälfte weg!

      Mein Steuerberater hat sich bereits darum gekümmert, aber auch er hat keine Antwort bekommen.
      Ist das ein zugelassener Steuerberater, oder ist das ein "Möchtegern" ?

      Ist es ein "Möchtegern", dann schießen Sie den auf den Mond!

      Wenn es ein zugelassener Steuerberater ist, dann fordern Sie mal von dem seinen diesbezüglichen Schriftwechsel mit den Finanzämtern an!

      Und da steht dann klipp und klar und schwarz auf weiß drin, warum (!!!) welches Finanzamt örtlich zuständig ist!

      Kommentar


        #4
        Hallo mjk85!

        Vor zwei Jahren bin ich nach Berlin gezogen (privat und geschäftlich)
        Wie sind Sie denn "geschäftlich mit Ihrer GmbH" nach Berlin gezogen?

        Einfach die Büromöbel, die Ordner und sonstiges Gedöns aus'm Büro in nen Lkw gepackt und das von München nach Berlin gefahren und dort in Berlin in einem neu angemieteten Büro wieder ausgepackt und hingestellt ... !?

        An welches Finanzamt wurde denn die Körperschaftsteuererklärung für 2023, dem Umzugsjahr, gesendet?

        Bei Abgabe der eBilanz für 2023, welches Finanzamt wurde dort als zuständiges Finanzamt angegeben?

        Haben Sie in 2023 ordentlich im Handelsregister den Sitz und/oder den Ort der Geschäftsleitung Ihrer GmbH verlegt?

        Haben Sie, als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Sie nun mal schon seit mindestens zwei Jahren sind, überhaupt die leiseste Ahnung davon, was eine GmbH ist und was Sie gesetzlich verpflichtend bei solch einer Aktion tun müssen?
        Zuletzt geändert von Uwe64; 17.05.2025, 11:56.

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          #5
          Hallo mjk85!

          Hier ein paar Informationen, die Ihnen weiterhelfen werden:

          Abgabenordnung (AO)
          § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen


          (1) Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet.
          (2) Befindet sich die Geschäftsleitung nicht im Geltungsbereich des Gesetzes oder lässt sich der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellen, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Steuerpflichtige ihren Sitz hat.
          (3) Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen der Steuerpflichtigen und, wenn dies für mehrere Finanzämter zutrifft, das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet.
          (4) Befindet sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz noch Vermögen der Steuerpflichtigen im Geltungsbereich des Gesetzes, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist.

          und hier:

          https://anwalt-kg.de/gesellschaftsre...-gmbh-oder-ug/

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            #6
            Vielen Dank für den Hinweis auf § 20 AO – der Sitz der GmbH wurde 2023 offiziell ins Handelsregister nach Berlin verlegt, mit meiner Wohnadresse als Geschäftsleitung, da ich remote arbeite.

            Ich habe kein Büro umgezogen, sondern führe die GmbH von zu Hause aus.
            Die Körperschaftsteuererklärung und eBilanz 2023 wurden bereits mit dem Finanzamt Charlottenburg übermittelt – trotzdem habe ich bis heute keine neue Steuernummer erhalten.

            Mein zugelassener und etablierter Steuerberater (natürlich kein "Möchtegern") hat bereits mehrfach Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten.
            Ich suche daher nach einem konkreten Ansprechpartner beim Finanzamt Charlottenburg, um das Thema endlich zu klären.

            Ich werde sie einfach anrufen oder persönlich hingehen, um das direkt zu klären.

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              #7
              Hallo mjk85!

              Die Körperschaftsteuererklärung und eBilanz 2023 wurden bereits mit dem Finanzamt Charlottenburg übermittelt – trotzdem habe ich bis heute keine neue Steuernummer erhalten.
              Wann haben Sie bzw. Ihr Steuerberater die KSt-Erklärung an das neu zuständige Finanzamt abgesendet?

              Mein zugelassener und etablierter Steuerberater (natürlich kein "Möchtegern") hat bereits mehrfach Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten.
              Machen sie doch bitte ganz genau das, was ich geschrieben habe: "... fordern Sie mal von dem (Steuerberater) seinen diesbezüglichen Schriftwechsel mit den Finanzämtern an!"

              Da steht dann auch ein Absende-/übermittelt-Datum drauf - und auch das/die Finanzämter, an das/die diese/s Schreiben ging/en!

              Zwischenbemerkung zu Ihrem Steuerberater: Dessen "Hilflosigkeit" ist mir ein Rätsel - klären Sie mal mit dem ab, was er zu tun gedenkt, wenn er Anfragen ans Finanzamt nicht beantwortet bekommt!

              Glauben Sie wirklich, dass Sie als "noname" besser behandelt werden als ein Steuerberater?

              Weiter geht's: Wenn Sie die Schreiben an die Finanzämter haben, und nachweislich (!) das Problem bei den Finanzämtern und nicht bei Ihrem Steuerberater liegt, dann rufen sie einfach das zuständige Finanzamt die "Vermittlungsstelle" oder ähnliches an, die suchen dann die für Sie zuständige Person!

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