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Betriebliche Krankenversicherung für Rentner abzugsfähig?

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    Betriebliche Krankenversicherung für Rentner abzugsfähig?

    Das Finanzamt hat meine (Rentner) Krankversicherungsbeiträge der Betriebsrente nicht anerkannt mit dem Hinweis dass die sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch den Höchstbetrag, der "Basisabsicherung" zur gesetzlichen KV (mein Beitrag lt. Bescheid= EUR 4328) schon ausgeschöpft sind. Lt. Bürgerentlastungsgesetz KV v. 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959. Ist dies korrekt?

    #2
    Das ist ein Satz, der mindestens in jedem zweiten Bescheid auftauchen dürfte, und ich bezweifle, dass er sich auf die KV Beiträge zur Betriebsrente bezieht.

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      #3
      Diese Hinweise erhält man immer, wenn weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht wurden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Matthias V!

        Vielleicht haben sie Ihren Sachverhalt etwas ungeschickt formuliert?

        Sollten sie eine Differenz zwischen der Summe der tatsächlich bezahlten KV/PV-Beiträge und der Zahlen in der Berechnung im ESt-Bescheid festgestellt haben, und der Differenzbetrag sind die KV/PV-Abzüge bei der Betriebsrente, dann empfehle ich Ihnen, dass Sie das Finanzamt anrufen und versuchen, den Sachverhalt telefonisch zu klären.

        1. es kommt zwischenzeitlich "eigentlich" nicht mehr vor, dass ein Veranlagungsbeamter KV/PV-Beiträge "vergisst" / im "EDV-Datenwust übersieht" ...

        2. es kommt zwischenzeitlich "eigentlich" nicht mehr vor, dass eine Versicherungsgesellschaft unvollständige Zahlen an das Finanzamt meldet ...

        deshalb FA anrufen:

        1. bei erstem Problem ändert der Beamte noch während dem Telefonat den ESt-Bescheid!

        2. beim zweiten Problem lesen Sie dem Beamten die KV/PV-Zahlen vor, die Sie auf Ihrer Jahresbescheinigung stehen haben - wenn sie Glück haben, tippt der Beamte die fehlenden Zahlen ein und berichtigt Ihren ESt-Bescheid "ad hoc" - wenn er Ihnen nicht glaubt, können Sie ihm das ja vorrechnen, die Beitragssätze Ihrer Krankenversicherung sind ja eindeutig - im schlimmsten Fall wünscht der Beamte die Vorlage Ihrer Jahresbescheinigung ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 18.05.2025, 15:46.

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