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    Verlustrücktrag

    Hallo alle zusammen,


    habe meine Steuererklärung wie immer mit WiSo Steur gemacht und habe letzte Woche Steuerbescheid für das Jahr 2024 bekommen. Bei "Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften" habe ich ein Minus Betrag stehend was auch richtig ist. Ich habe auch deswegen einen Verlustvortrag erwartet, war leider nicht dabei. Habe im Internet nachgeforscht und erfahren dass man den Verlustvortrag extra beantragen muss sonst macht Finanzamt einen Verlustrücktrag daraus, so weit so gut. Ich habe in den letzten Jahren Gewinne mit "Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften" gemacht daher habe ich auch nichts dagegen wenn das FA die Verluste auf die Vorjahre überträgt. Das Problem ist dass ich nur Steuerbescheid für 2024 bekommen habe sonst nichts.

    So jetzt meine Frage an euch: müssen geänderte Steuerbescheide ( von letzten 2 Jahren ) direkt dabei sein oder kommen sie erst Paar Tage oder Paar Wochen später? Oder muss im Steuerbescheid stehen dass ein Verlustrücktrag stattfindet? Ich bin jetzt total Ahnungslos, soll ich ein Einspruch machen oder warten, weil ich weiß jetzt nicht macht FA Verlustrücktrag oder nicht?

    Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich erklärt und ihr mir weiter helfen könnt.

    Danke schon mal im Voraus

    #2
    Nein, muss nicht beantragt werden, sollte vom Finanzamt automatisch gemacht werden. An Deiner Stelle würde ich noch ein paar Tage warten, ob da noch etwas kommt. Wenn nicht, dann beantragst Du je nach Gusto per "sonstige Nachricht" entweder den Verlustrücktrag oder die Verlustfeststellung auf den 31.12.2024 zwecks Verlustvortrag, da das ggf. vom Finanzamt vergessen wurde.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Jahr 2023 auch die selbe Steuernummer betrifft ? Ansonsten wird das fehleranfälliger.

    Grundsätzlich sind Verlustrückträge aus 2024 nach § 10d EStG zunächst nach 2023 zurückzutragen und wenn dann noch etwas übrig ist nach 2022. Bei den Verlusten bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften ist allerdings nur ein Verlustrücktrag nach 2023 vorgesehen (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG), danach kommt schon gleich alternativ der Verlustvortrag.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke Dir Picard777, ich werde dann 2 Wochen warten und danach FA kontaktieren. Ja die Steuernummer ist gleich. Danke für die Info dass bei privaten Veräußerungsgeschäften nur ein Verlustrücktrag möglich ist, das habe ich nicht gewusst. Danke noch mal.

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        #4
        Zitat von Rimuss Beitrag anzeigen
        Danke Dir Picard777, ich werde dann 2 Wochen warten und danach FA kontaktieren. Ja die Steuernummer ist gleich. Danke für die Info dass bei privaten Veräußerungsgeschäften nur ein Verlustrücktrag möglich ist, das habe ich nicht gewusst. Danke noch mal.
        Du hast Dich wahrscheinlich nur verschrieben, daher nochmal auch wegen Mitlesern: Bei "normalen" Verlusten aus 2022 und jünger ist ein Rücktrag in das Jahr davor, notfalls in das zweite Jahr davor möglich sowie Verlustvortrag. Bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ist ein Rücktrag in das Jahr davor sowie Verlustvortrag möglich.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ja, sorry, habe mich nicht klar ausgedrückt, ich meinte mit "nur ein Verlustrücktrag möglich" dass in meinem Fall ein Rücktrag nur nach 2023 und nicht mehr nach 2022 möglich ist und danach der Rest des Verlustes als Verlustvortrag festzustellen ist.Ich denke so ist es verständlicher . Danke noch mal Picard777.
          Zuletzt geändert von Rimuss; 23.05.2025, 07:48.

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