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Verständnisfrage Rückerstattung Steuererklärung 2024

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    Verständnisfrage Rückerstattung Steuererklärung 2024

    Hallo,
    ich habe über Elster meine Steuererklärung für 2024 bearbeitet und mir die erwartete Rückerstattung anzeigen lassen.
    Betrag X
    Danach musste ich feststellen, dass meine Angaben auf Anlage KAP unvollständig waren.
    ich habe diese korrigiert, wodurch sich die Werte für die Erträge, Kap und Soli erhöhten.
    soweit so so gut.
    nur war nun die erwartete Rückerstattung geringer als zuvor.

    Hat jemand eine Idee, wo da der Fehler liegt?
    Auf keinem meiner Konten ist eine Freistellung eingerichtet und ich müsste eigentlich alle Abgaben der Zinsen bis 1000 Euro komplett zurückerhalten?

    Vorab besten Dank.

    #2
    Du hast Deine Frage im Unterforum

    Fragen und Anregungen zu diesem Forum
    Anleitungen u. Fragen zur Handhabung - Verbesserungsvorschläge - Einrichtung und Gliederung von Unterforen
    gestellt. Ich verschiebe sie mal nach Allgemein und Projekt.

    Kommentar


      #3
      Ohne deine Einkünfte zu kennen wird dir da keiner eine genauere Antwort geben können.

      Wichtig ist, wenn man eine Anlage KAP einreicht unbedingt die Günstigerprüfung zu beantragen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Auf keinem meiner Konten ist eine Freistellung eingerichtet.
        Und warum nicht? Wenn du innerhalb des Freibetrages bleibst, dann kannst du dir die Anlage KAP komplett ersparen, da dann ja die Bank/en die KAP schon beruecksichtigt haben.

        Uebrigens richtest du nicht die Freistellungsbetraege pro Konto ein, sondern pro Bank. Also wenn du z.B. nur eine Bank mit 1 Girokonto, 2 Sparkonten und 1 Depotkonto hast, dann gibst du als Single der Bank einen Freistellungsauftrag ueber 1000 Euro und fertig. Bleibst nun in einem Jahr innerhalb der Freigrenze, brauchst du auch keine Anlage KAP abgeben.

        Hast du aber wie oben eine Bank mit diversen Konten und zusaetzlich ein Depot bei einer Investmentbank (Deka, Union Investment oder aehnlich), dann hast du zwei Banken und solltest du den Freibetrag entsprechend der Ertragserwartungen aufteilen, also z.B. 250 Euro bei der Bank und 750 Euro bei der Investmentbank.

        Und wenn eine Bank fuer dich ueber die Freigrenze hinaus KAP abfuehren muss, dann kannst du dir das ggf. ueber die Anlage KAP zur EkSt.-Erklaerung wieder holen.
        Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 28.05.2025, 12:38.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Hallo Tigersan78 ,

          Auf keinem meiner Konten ist eine Freistellung eingerichtet
          Das musst du schon auf deinem Bankkonto selber machen!

          Außerdem sollte man kurz vor Jahresende nochmal kontrollieren, ob die eingerichteten Freibeträge mit den zu erwarteten Zinserträgen übereinstimmen,
          oder ob man da noch etwas anpassen muss!

          Gruß - Hans

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            #6
            Hat jemand eine Idee, wo da der Fehler liegt?
            Was hast du denn in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP eingetragen ? Jeweils 0 wäre m. E. richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              wie hoch sind denn die Kapitalerträge überhaupt? Über oder unter 1.000 Euro?

              Und wie so oft wenn das Ergebnis in die falsche Richtung wandert: Bist du sicher, dass es keine Nachzahlung ist?

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 29.05.2025, 09:35.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Was hast du denn in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP eingetragen ? Jeweils 0 wäre m. E. richtig.
                Macht es einen Unterschied, ob genannte Zeilen einfach nur leer bleiben, oder muß eine Null eingetragen werden?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Tigersan78 Beitrag anzeigen
                  Macht es einen Unterschied, ob genannte Zeilen einfach nur leer bleiben, oder muß eine Null eingetragen werden?
                  Was hattest Du da denn eingetragen?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Was hattest Du da denn eingetragen?
                    Ich hatte sie frei gelassen.
                    inzwischen habe ich es mit einer Null probiert, an der erwarteten Rückerstattung hat das aber nichts geändert.

                    Kommentar


                      #11
                      Meiner Meinung nach muss die Null nur eingetragen werden, wenn das Weglassen eines Eintrags beanstandet werden.

                      Kommentar


                        #12
                        Meiner Meinung nach muss die Null nur eingetragen werden, wenn das Weglassen eines Eintrags beanstandet werden.
                        Kann sein, ich habe das noch nicht ausgetestet. Falsch sind 0-Einträge aber nicht. Außerdem sieht man doch in der Steuervorausberechnung,

                        ob der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt wurde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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