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Bitte was ist dieses Jahr mit Elster los (Land BB) ?

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    Bitte was ist dieses Jahr mit Elster los (Land BB) ?

    bei beiden Personen sind Angaben zur Rente richtig sichtbar, werden aber falsch in das Formular von Elster übernommen
    bei beiden Personen sind die Angaben zur Betriebsrente, z.B. VBL, zwar richtig sichtbar, werden aber total falsch in das Elster-Formular übernommen
    bei den Banken sind nur Kopien der Freistellung vorhanden, aber keine Zinserträge, alles muss manuell aus den Schreiben der Banken eingetragen werden
    das sind nur die ersten Fehler, die unsere fachliche Helferin mit fachlich passendem Abschluss und reichlich Elster-Praxis bisher bemerkt hat.
    ist das bei allen so ? Oder bitte woran liegt das bei uns ?
    MfG und danke vorab verbleibt Renter2019

    #2
    ist das bei allen so ? Oder bitte woran liegt das bei uns ?
    Was Kapitalerträge angeht, übermitteln die Banken nur die freigestellten Zinsen an die Finanzverwaltung. Das ist generell so,

    diese Daten taugen nicht für die Steuererklärung und werden deshalb auch nicht übernommen. Bei der Übernahme von Renten

    sind keine Fehler bekannt. Wenn die Steuer-IDs korrekt eingetragen sind, werden die Renten richtig übernommen, zumindest

    war es bei uns so. Das mit den Kapitalerträgen müsste jemand vom Fach im Übrigen wissen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bitte was nützt das überhaupt die Funktion der Übernahme der frei gestellten Zinsen, wenn es dort gar keine Zinserträge gab oder wesentlich kleinere oder wesentlich größere ? Real wird nur die Freistellung angezeigt - das hat aber nichts mit den realen Zinsen zu tun. Aus unsere Sicht ist diese Funktion so nützlich wie ein Hühnerauge.
      Und richtig ist, es gibt nur bei der Übernahme der Daten der Betriebsrenten Probleme (BB), Herkunft VBL, Knappschaft und DEVK..MfG + Danke Rentner2019

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        #4
        Bitte was nützt das überhaupt die Funktion der Übernahme der frei gestellten Zinsen,
        Nichts, die werden deshalb ja auch nicht übernommen. Die werden nur zum Abruf bereitgestellt. Man sieht da auch nur, ob man die Freistellungsaufträge

        ausgeschöpft hat oder eventuell zu hohe Freistellungsaufträge erteilt waren, was gar nicht so selten vorkommt. Mehr Daten hat das Finanzamt zu

        Kapitalerträgen nicht, also kann es auch nicht mehr Daten bereitstellen.

        Zur korrekten Übernahme von Rentenzahlungen kann ich nur sagen, dass es heuer noch keine einzige Meldung hier im Forum gab, dass

        Renten nicht korrekt übernommen worden wären. Du bist der erste und bisher einzige Nutzer mit diesem Fehler. Du müsstest schon genauer

        schildern, was falsch läuft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo @Rentner2019!

          Aus unsere Sicht ist diese Funktion so nützlich wie ein Hühnerauge.
          Nein!

          Die Pflicht der Banken, die "tatsächlich freigestellten Kapitalerträge" elektronisch zu melden, dient dazu, dass "das System" (also nicht personell, sondern eben die FA-Software) überprüft, ob jemand zuviel Freistellung in Anspruch genommen hat.

          Und beim Abruf der Daten sieht das der Elster-Anwender, füllt die Anlage KAP kommentarlos aus, versteuert nach, es sollte dann zu keiner Rückfrage des Finanzamtes kommen.

          Hat jemand aber z.B. "locker-flockig" bei drei Banken den vollen Freibetrag plaziert und Kapitalerträge i.H. des dreifachen Freibetrags deshalb ohne Abgeltungssteuer ausbezahlt bekommen, könnte es schon sein, dass das Finanzamt mal schriftlich anklopft - und zumindest darauf hinweist, dass für Folgejahre die erteilten Freistellungsaufträge angepasst werden müssen!

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