Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen 2024 mit Verlustvorträgen,wo eintragen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen 2024 mit Verlustvorträgen,wo eintragen ?

    Ich habe einen Bescheid vom Finanzamt über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2023 Ehemann Euro 4776, Ehefrau Euro 3641. Ich will jetzt diesen Verlust teilweise verrechnen mit den Gewinnen aus Aktienveräußerungen des Jahres 2024. In welchem Formular kann ich dies realisieren ? Bitte auch die entsprechenden Zeile angeben. Ich danke Ihnen im Voraus.

    #2
    Dein Finanzamt kennt diese Verluste und wird diese automatisch im Bescheid für 2024 berücksichtigen.

    Ich werd Deine Frage mal nach Allgemein und Projekt verschieben, sie betriff ja nicht das Forum!

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      In welchem Formular kann ich dies realisieren ? Bitte auch die entsprechenden Zeile angeben.
      Ihr müsst nur die Aktiengewinne in der Anlage KAP erklären, die Verrechnung erfolgt automatisch beim Finanzamt.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen L.E.Fant und guten Morgen Stefan,
        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider geschieht da gar nichts automatisch. Der Verlustvortrag bleibt Jahr für Jahr gleich und wird nicht automatisch mit den Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Anscheinend muss ich aktiv werden. Ich muss ja auch die Möglichkeit haben, dem Finanzamt mitzuteilen, ob ich den gesamten Verlustvortrag mit den Gewinnen verrechnen will oder nur teilweise. Es muss irgendwie anders funktionieren. Aber wie ? Ich habe intensiv recherchiert und weder bei youtube noch sonstwo einen Hinweis gefunden.
        Anscheinend gibt es keine Leute, die Verluste mit Aktienverkäufen machen. Nochmals herzlichen Dank.
        Beste Grüße
        hero44

        Kommentar


          #5
          Zitat von hero44 Beitrag anzeigen
          Ich muss ja auch die Möglichkeit haben, dem Finanzamt mitzuteilen, ob ich den gesamten Verlustvortrag mit den Gewinnen verrechnen will oder nur teilweise
          Nein, diese Möglichkeit hast Du nicht. Sobald Du Gewinne aus Aktienverkäufen hast, wird der Verlust entsprechend angerechnet.

          Kommentar


            #6
            Sobald Du Gewinne aus Aktienverkäufen hast, wird der Verlust entsprechend angerechnet.
            Aber eben nur darauf ! Mit anderen positiven Kapitalerträgen kann der Verlust nicht verrechnet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              "Sobald Du Gewinne aus Aktienverkäufen hast, wird der Verlust entsprechend angerechnet".

              Das ist bei mir aber nicht der Fall. Jahr für Jahr erhalte ich vom Finanzamt mit dem Steuerbescheid einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer. Die Beträge sind immer gleich. Die Verluste werden nicht verrechnet mit den Gewinnen, die ich in den einzelnen Jahren gemacht habe.
              Wenn ich bei einer Bank bin, dann werden die Verluste und Gewinne innerhalb eines Jahres verrechnet - das ist mir bekannt. Aber bei mir stammen die Verluste aus anderen Jahren. Und die möchte ich jetzt verrechnet haben,mit den Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem Jahr 2024. Aber wie geht das ?

              Kommentar


                #8
                Aber wie geht das ?
                Die Anlage KAP ausfüllen. Die in Zeile 7 enthaltenen Gewinne aus Aktienverkäufen müssen zusätzlich in Zeile 8 eingetragen werden.

                Die Verlustverrechnung kann dazu führen, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht mehr voll ausgeschöpft werden kann.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  [QUOTE=Charlie24;n462345]
                  Die Anlage KAP ausfüllen. Die in Zeile 7 enthaltenen Gewinne aus Aktienverkäufen müssen zusätzlich in Zeile 8 eingetragen werden.

                  Danke Charlie24 Das habe ich gemacht. Aber wo trage ich die Verluste aus dem Bescheid ein ? Bei mir ist in all den Jahren nichts automatsich passiert. Das heißt die Gewinne aus den einzelnen Jahren wurden eben nicht mit den Verlusten aus dem Bescheid verrechnet. Wenn ich das jetzt wieder mache wie in all den Jahren davor, wird ja wieder keine Verrechnung vorgenommen.
                  Da muss noch ein "Trick" dabei sein. Ein Häkchen setzen oder sonst was.

                  Kommentar


                    #10
                    Aber wo trage ich die Verluste aus dem Bescheid ein ? Bei mir ist in all den Jahren nichts automatsich passiert.
                    Nirgendwo, das ist nicht vorgesehen. Dass verrechenbare Gewinne aus Aktienverkäufen vorliegen, muss das Finanzamt erkennen

                    und die mit den festgestellten Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnen. Du kannst im Hauptvordruck unter Ergänzende Angaben

                    auf den Sachverhalt hinweisen. Aus welchem Jahr stammen die Verluste ursprünglich ? Vor 2009 war die Rechtslage nämlich anders.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Charlie, danke für Deine Geduld und Hartnäckigkeit. Ich habe mal zurückgeschaut; 2012 gab es den Verlustvortrag schon. Allerdings betrug er für mich 6709 Euro und für meine Frau 5114 Euro zum 31.12.2012. Im Jahr 2013 wurden bei mir 1933 Euro und bei meiner Frau 1473 Euro mit Gewinnen aus dem Jahr 2013 verrechnet. So entstanden die heute noch existierenden Beträge von 4776 Euro bei mir und 3641 Euro bei meiner Frau. Nach 2013 wurde also keine Verrechnung des Verlustes mit Gewinnen mehr vorgenommen. Blöd, aber so ist es nun mal.
                      Damals gab es im Formular KAP noch die Zeile 60, bei der ich eine 1 gesetzt habe.
                      Verrechnung von Altverlusten
                      Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage.Mit dem Eintrag der 1 als Ja wurde das veranlaßt.
                      Diese Zeile vermisse ich heute. Wenn Du keine weitere Idee hast, werde ich im Hauptvordruck einen Vermerk machen unter Ergänzende Angaben.
                      Ich habe aber noch eine Frage. Warum kann ich nicht den Verlust in Zeile 13 eintragen ? Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien
                      Darum handelt es sich ja bei mir. Ich hoffe, ich nerve Dich nicht !
                      Beste Grüße
                      hero 44 .

                      Kommentar


                        #12
                        Also sind es Altverluste. Das war nach einigen Jahren rechtlich irgendwann vorbei. Daher gibt es auch keine Zeile mehr.

                        Kommentar


                          #13
                          Altverluste aus dem Aktienhandel vor 2009 (damals steuerlich als Spekulationsgeschäft eingestuft) konnte man noch bis 2013 mit Gewinnen aus

                          dem Aktienhandel verrechnen, danach war nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften, wie z. B. Bitcoin, möglich.

                          Wenn du solche Gewinne in den Jahren seit 2013 nicht erzielt hast, bleibt der Verlustvortrag unverändert stehen. So ist das leider !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Das heißt mit anderen Worten, ich kann die Verlustvorträge nur noch gegen Gewinne aus Spekulationsgeschäften wie Bitcoin verechnen. Schade, aber dann habe ich wenigstens Klarheit darüber. Allen Helfern - besonders Dir Charlie - herzlichen Dank.
                            Beste Grüße
                            hero44

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X