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Grande Maloeur :-(

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    Grande Maloeur :-(

    hallöchen,

    wie fang ich besten an....



    Also ich betreibe zu meinem Hauptberuf, seit 02/24 nebenher ein Kleinstgewerbe.

    am 29.3. wollte ich für 2024 die EÜR mit Elster bearbeiten. hab es dann aber nicht ganz ausgefüllt und dabei belassen und die mail das etwas ans Finanzamt gesendet wurde ignoriert.

    Was genau gesendet wurde, muss ich abwarten bis ich Post bekomme ((login) da ich seit letzten Monat neuen PC habe und die PFX Zertifizierung Datei nicht übernommen habe. :-(

    und naja es ist halt so gekommen wie nicht erwartet, nun hat mein Hauptberuf LSK6, was richtig schmerzt.


    nun die Frage an die ich mich klammere.... wie kann ich das ändern das mein Hauptberuf wieder LSK1 und das Kleingewerbe LSK6 hat?

    muss ich das beim Finanzamt direkt per Antrag ändern oder geht das über Elster?

    könnt ihr mir dabei bitte helfen?


    mfg und vorab schonmal danke


    #2
    Hallo,

    also bei dir läuft grundsätzlich was daneben. Bei einem Gewerbe werden keine Lohnsteuern einbehalten, es gibt dort also keine Steuerklasse!!

    Bist du dir sicher das es ein Gewerbe und kein zweites Arbeitsverhältnis ist?

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      #3
      Wenn Dein Hauptjob, aus welchen Gründen auch immer, in Steuerklasse eins eingruppiert ist, dann muss der Arbeitgeber Dich abmelden und diesen Job wieder als Hauptarbeitsverhältnis anmelden.

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        #4
        Hallo Gerald,

        ja hab es als Kleingewerbe angemeldet.

        Aber wohl irgendwas eingegeben was ich bis jetzt (solange der Code der Post unterwegs ist) nicht einsehen kann, da ich die EÜR angefangen habe aber nicht beendet habe.

        hab nur die Info aus Email,

        Betreff: Statusmitteilung für Berechtigungen: Antragseingang
        Absender: Finanzamt
        Datum: 29.03.2025, 18:20​

        was eine SCH***** :-(

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn Dein Hauptjob, aus welchen Gründen auch immer, in Steuerklasse eins eingruppiert ist, dann muss der Arbeitgeber Dich abmelden und diesen Job wieder als Hauptarbeitsverhältnis anmelden.
          hallo L.E.Fant

          also mein Hauptjob ist seit 9 Jahren Steuerklasse1, aber durch Schusselfehler bei der Bedienung von ELSTER meinerseits, seit diesen Monat auf Steuerklasse 6.

          Mein Arbeitgeber meinte, er ruft die Steuerklasse per ELStAM ab und nimmt das was da ausgespuckt wird...

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            #6
            Es kann theoretisch mehrere Nebenarbeitgeber geben. Nur der Hauptarbeitgeber kann jetzt was tun.

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              #7
              aber da kommt noch was hinzu...... genau auf diesen monat april.

              ich wollte da eine neue arbeit anfangen, hab diese aber nicht angetreten (Arbeitsvertrag war schon unterschrieben)

              bin beim alten arbeitgeber geblieben.

              daher meine Vermutung, das der "neue Arbeitgeber" mich als hauptarbeitgeber angemeldet hat und mein alter und jetziger arbeitgeber dann automatisch auf STEUERKLASSE 6 gesetzt wurde.

              also muss ich wie L.E.Fant schon schrieb, mich wohl beim "alten jetzigen " Arbeitgeber melden das er mich an und wieder abmeldet.

              Die Frage ist aber dann, wie komme ich an die Zuviel abgezogene Steuer wenn ich den Job nicht angetreten habe:

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                #8
                Die Frage ist aber dann, wie komme ich an die Zuviel abgezogene Steuer wenn ich den Job nicht angetreten habe:
                Dafür gibt es bei Bedarf die Einkommensteuererklärung. Das dauert allerdings bis zum nächsten Jahr.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von MaxSA Beitrag anzeigen

                  ich wollte da eine neue arbeit anfangen, hab diese aber nicht angetreten (Arbeitsvertrag war schon unterschrieben)

                  bin beim alten arbeitgeber geblieben.

                  daher meine Vermutung, das der "neue Arbeitgeber" mich als hauptarbeitgeber angemeldet hat und mein alter und jetziger arbeitgeber dann automatisch auf STEUERKLASSE 6 gesetzt wurde.
                  und das kling eher nach der Ursache für die falsche Steuerklasse 6. Dein Nebengewerbe hat damit nichts zu tun.

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