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Kindergeld - Kinderfreibetrag

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    Kindergeld - Kinderfreibetrag

    Hallo und guten Abend,
    ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung. In der Berechnung fällt mir ein Fehler? auf.
    Zunächst werden vom Einkommen Kinderfreibeträge abgezogen. Später bei der berechnung der Einkommensteuer wird das komplette Kindergeld zu leistende Steuer berechnet. Da kann doch was nicht richtig sein, oder?
    Im Bild wird es deutlich was ich meine.
    Danke vorab für eine Antwort.
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    #2
    Da kann doch was nicht richtig sein, oder?
    Das sieht alles richtig aus ! Beim zu versteuernden Einkommen sind Freibeträge für 2 Kinder abgezogen, dementsprechend erhöht sich

    die Einkommensteuer um das Kindergeld für die 2 Kinder. Es heißt Günstigerprüfung und nicht Doppelbegünstigung !

    Die Einkommensteuer, die rechnerisch auf die 2 Kinderfreibeträge entfällt, liegt über 6000 €.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.06.2025, 19:51.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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