Hallo,
ich hatte vergessen den Pflegepauschbetrag vor 2024 in meiner Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen. Die Bescheide zur Einkommenssteuererklärung einschließlich 2023 sind bereits rechtskräftig. Kann ich den Pflegepauschbetrag rückwirkend (2021-2023) noch in meiner Einkommenssteuerklärung abändern lassen ? Ich konnte nämlich den Grad der Behinderung bei einem bereits rechtskräftigen Bescheid noch nachträglich absetzten, deshalb hab ich mich beim Pflegepauschbetrag (sowie andere Pauschbeträge?) auch gefragt, ob dies möglich ist.
ich hatte vergessen den Pflegepauschbetrag vor 2024 in meiner Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen. Die Bescheide zur Einkommenssteuererklärung einschließlich 2023 sind bereits rechtskräftig. Kann ich den Pflegepauschbetrag rückwirkend (2021-2023) noch in meiner Einkommenssteuerklärung abändern lassen ? Ich konnte nämlich den Grad der Behinderung bei einem bereits rechtskräftigen Bescheid noch nachträglich absetzten, deshalb hab ich mich beim Pflegepauschbetrag (sowie andere Pauschbeträge?) auch gefragt, ob dies möglich ist.
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