Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ehepartner seit einem halben Jahr in Rente

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ehepartner seit einem halben Jahr in Rente

    Hallo ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung 2024. Bislang waren wir beide Berufstätig .
    Nun ist mein Ehepartner seit Juni 2024 in Rente. Muss ich nun für 2024 die Anlage R ausfüllen? und wenn ja, wie? Mein Partner bezieht die Rente ja erst seit einem halben Jahr.
    Gruß HeidiWe

    #2
    Wie immer werden in der EkStE Jahressummen angegeben. Also in diesem Fall die Summe der sieben Rentenmonate in Anlage R. Vermutlich in die entsprechende Anlage N die Summe von fünf Monaten Erwerbstätigkeit. Am besten den Bescheinigungsabruf nutzen.

    Kommentar


      #3
      Muss ich nun für 2024 die Anlage R ausfüllen? und wenn ja, wie?
      Natürlich, die Anlage R kommt ab 2024 dazu. Man muss in Zeile 4 die Bruttorente für die 7 Monate eintragen und in Zeile 6 den Rentenbeginn.

      Einen Rentenanpassungsbetrag gibt es im Jahr des Rentenbeginns und auch 2025 noch nicht, der spielt erst ab dem Jahr 2026 eine Rolle

      Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen.

      Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen, der trägt alle Werte an der richtigen Stelle ein
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Erst einmal schon vielen Dank für die Hinweise.
        Der Bescheinigungsabruf sagt mir nichts. Ich werde versuchen mich einzuarbeiten. Kann ich dazu bei Elster Informationen finden?
        Gruß HeidiWe

        Kommentar


          #5
          Habe mich bezüglich des Bescheinigungsabrufes gerade eingelesen.
          Vielen Dank für die Hinweise.

          Gruß HeidiWe

          Kommentar


            #6
            Habe mich bezüglich des Bescheinigungsabrufes gerade eingelesen.​
            Wenn du bereits einen Entwurf für 2024 angelegt hast, kannst du den Bescheinigungsabruf bei geöffnetem Entwurf über

            den Button mit den 3 Punkten unten links starten. Der Abruf und die Übernahme müssen bisher personenbezogen erfolgen.

            Der Abruf muss natürlich eingerichtet sein. Das kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten überprüfen.

            Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo HeidiWe ,

              Der Abruf muss natürlich eingerichtet sein. Das kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten überprüfen.​
              Aber auch das Einrichten des BA ist kein Hexenwerk, das geht ganz einfach. Der Konto-Inhaber kann direkt zustimmen und
              die andere Person kriegt einen Freischaltcode, mit dem man das Einrichten bestätigen kann.
              Aber du gehst ja nicht ängstlich ran, du schaffst das schon!

              Gruß - Hans

              Kommentar

              Lädt...
              X