Hallo zusammen,
von meinen Kapitalerträgen ist von den Banken Abgeltungssteuer abgeführt worden, die über dem Freibetrag von 1000 Euro liegen. Wenn die Günstigerprüfung nicht "in Frage kommt", muss ich die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angeben als Rentnerin?
Vielen Dank.
Grüße
von meinen Kapitalerträgen ist von den Banken Abgeltungssteuer abgeführt worden, die über dem Freibetrag von 1000 Euro liegen. Wenn die Günstigerprüfung nicht "in Frage kommt", muss ich die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angeben als Rentnerin?
Vielen Dank.
Grüße
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