Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalerträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalerträge

    Hallo zusammen,
    von meinen Kapitalerträgen ist von den Banken Abgeltungssteuer abgeführt worden, die über dem Freibetrag von 1000 Euro liegen. Wenn die Günstigerprüfung nicht "in Frage kommt", muss ich die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angeben als Rentnerin?
    Vielen Dank.
    Grüße

    #2
    Wenn die Günstigerprüfung nicht "in Frage kommt", muss ich die Kapitalerträge dennoch in der Steuererklärung angeben als Rentnerin?
    Nein, deine inländischen Kapitalerträge, die dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben, musst du nicht erklären.

    Rentner, die sonst keine Einkünfte haben, sollten aber durchaus mal testen, wie es mit der Günstigerprüfung aussieht. Ab 65 hat man ja Anspruch auf

    den Altersentlastungsbetrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo irimie ,
      also bei mir hat es ordentlich was gebracht und den soli hab ich auch wieder gekriegt.
      Probier es halt mal ist ja nicht viel Arbeit und jeder bekommene Cent macht viel Freude.

      Gruß - Hans

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Informationen. Das ist sehr hilfreich.



        Kommentar


          #5
          Hallo,

          eine Frage zu "Außergewöhnliche Belastungen": Kann ich dort auch Kosten außer für die Beerdigung (Schwester) wie Grabpflege und Fahrtkosten sowie Kosten für Übernachtung dorthin (300 km entfernt) ansetzen?
          Danke schön.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Grabpflege, Fahrtkosten und Übernachtung nein. Das sind keine von Dir zu tragende Beerdigungskosten. Und selbst wenn, dann wäre davon das Erbe abzuziehen. Und selbst wenn, musst Du mit allen anderen außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung überschreiten.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Ok, vielen Dank. Dann weiß ich Bescheid.

              Eine andere Frage: Wie berechne ich eigentlich den Steuersatz, um zu wissen, ob es "sinnvoll" ist, die Günstigerprüfung zu beantragen?

              Kommentar


                #8
                Du erhöhst dein Einkommen um 100 Euro, dann siehst du, ob die festgesetzte Steuer um 25 Euro oder um mehr steigt. Weniger Arbeit ist in den meisten Fällen, die Günstigerprüfung einfach zu beantragen und die Kapitaleinkünfte anzugeben. Man hat ja nichts zu verlieren.

                Kommentar


                  #9
                  Du erhöhst dein Einkommen um 100 Euro, dann siehst du, ob die festgesetzte Steuer um 25 Euro oder um mehr steigt. Weniger Arbeit ist in den meisten Fällen, die Günstigerprüfung einfach zu beantragen und die Kapitaleinkünfte anzugeben
                  Rentnern würde ich immer die zweite Alternative empfehlen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Danke schön....Erhalte ich den Altersentlastungsbetrag "nur" auf die Kapitaleinkünfte? Außer der Rente habe ich keine weiteren Einkünfte.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von irimie Beitrag anzeigen
                      Außer der Rente habe ich keine weiteren Einkünfte.
                      Da widersprichst Du Dir aber jetzt selber:

                      Zitat von irimie Beitrag anzeigen
                      von meinen Kapitalerträgen ist von den Banken Abgeltungssteuer abgeführt worden, die über dem Freibetrag von 1000 Euro liegen

                      Kommentar


                        #12
                        Oh je, richtig. Außer der Rente sind es die Kapitalerträge, von denen die Abgeltungssteuer abgeführt wurde.

                        Kommentar


                          #13
                          Erhalte ich den Altersentlastungsbetrag "nur" auf die Kapitaleinkünfte?
                          Wenn die Günstigerprüfung erfolgreich ist: Ja !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Der Altersentlastungsbetrag wird in deinem Fall nur auf die Kapitaleinkünfte gewährt.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X