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    #16
    Kapitalerträge von Gemeinschaftskonten sind bei Ehegatten hälftig aufzuteilen, das siehst du richtig. Mit der Günstigerprüfung bei Einzelveranlagung

    habe ich mich noch nie näher befasst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Danke schön für die Info.

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        #18
        Hallo zusammen,

        wenn ich eine Günstigerprüfung beantrage (Zeile 4), muss ich Kapitalerträge eintragen. Das ist klar.

        Wie verhält es sich bei Einzelveranlagung, wenn es ein gemeinsames Konto mit Kapitalerträgen gibt (ohne Freistellungsauftrag, aber Abzug der Abgeltungssteuer)? Sind diese Kapitalerträge hälftig hinzuzurechnen?

        Viele Grüße

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          #19
          Sind diese Kapitalerträge hälftig hinzuzurechnen?​
          Natürlich, Kapitalerträge aus Gemeinschaftskonten werden jedem Ehegatten hälftig zugerechnet..
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Vielen Dank. Wenn mein Mann seine Kapitalerträge (auch aus dem Gemeinschaftskonto ) nicht erklärt, hat das keine "Auswirkung" auf mich?

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