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Wie kommt es zu rund 460,. Euro Nachforderung bei einer Angestellten Klasse2 ?

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    Wie kommt es zu rund 460,. Euro Nachforderung bei einer Angestellten Klasse2 ?


    Guten Abend, nach Jahrzehnten der Selbstständigkeit mache ich gerade meine erste Seuererklärung als Angestellte (2024 im kompletten Jahr fest angestellt, im ganzen Jahr Klasse 2, imganzen Jahr 1 Kind, kein Umzug, keinerlei Veränderung)

    Ich habe noch 1.167,- Nebeneinkünfte (VG Wort). Die habe ich jetzt mal aus der Berechnung raus genommen. Denn dass ich die versteuern muss, ist mir klar. Mich inetressiert, waum ich auch dann Nachzahlen muss, wenn ich nur nichtselbstständig tätig war.

    Ich glaubte bisher nämlich, dass alle Steuern mit der bereits abgeführten Lohnsteuern bezahlt werden bei Angestellten. Warum muss ich trotzdem nachzahlen? Die Höhe der abgeführten Lohnsteuer habe ich geprüft. Sie wurde vom Arbeitgeber richtig berechnet. Mit dem Arbeitsweg komme ich knapp über Arbeitnehmerpauschbetrag und sollte dann doch annähernd bei 0 raus kommen.

    Kann mir jemand sagen, warum ich dennoch über 460,- Euro nachzahlen muss? Ich würde das Prinzip gern verstehen.

    Viele Grüße und ich hoffe jemand hat Muße einem Neuling die Dinge zu erläutern


    Meine Eingaben:


    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.948
    ab
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 175 Tage
    Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
    175 Tage x 20 km x 0,30 €. . 1.050,00
    175 Tage x 3 km x 0,38 €. . . 199,50
    zusammen . . . . . . 1.250
    Entfernungspauschale . . . . . . 1.250
    ab Fahrtkostenersatz . . . . . . . . . . . 147
    insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.103
    Tagespauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . -450
    Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 1.553
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35.395. . . . . . . . . . . . . . 35.395
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 35.395. . . . . . . . . . . . . . 35.395
    ab
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende . . . . . . -4.260. . . . . . . . . . . . . . -4.260
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.135
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Beiträge zur Krankenversicherung
    inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.919
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . -116
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.803
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 629
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.432. . . 3.432
    Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 3.432. . . . -3.432
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
    Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 830
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -981
    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.722
    ab
    Freibeträge für das am 16.03.2018 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.234
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488
    Berechnung der Einkommensteuer
    >>> ELSTER <<< * Seite 2
    ELSTER
    zu versteuern nach
    dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488. . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    dazu
    Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.348
    Berechnung der Kirchensteuer

    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.234 € . . . . . . . . . 20.488
    darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    davon 9 % für 12 Monate Kirchensteuer römisch-katholisch . . . . . . . . . . . . . . 166,32
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.234 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488
    darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.848,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 20.488 €) beträgt 9,02 %.

    #2
    Da fehlen komplett die Altersvorsorgeaufwendungen! Hast Du den Bescheinigungsabruf genutzt?

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen,

      ja, ich hatte den Bescheidabruf genutzt. Aber da hat offensichtlich etwas nicht funktioniert. Habe die Daten nachgetragen und siehe da, jatzt stimmen das Ergebnis mit meinem Verständnis der Dinge überein

      Herlichen Dank!

      Kommentar

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