Guten Abend, nach Jahrzehnten der Selbstständigkeit mache ich gerade meine erste Seuererklärung als Angestellte (2024 im kompletten Jahr fest angestellt, im ganzen Jahr Klasse 2, imganzen Jahr 1 Kind, kein Umzug, keinerlei Veränderung)
Ich habe noch 1.167,- Nebeneinkünfte (VG Wort). Die habe ich jetzt mal aus der Berechnung raus genommen. Denn dass ich die versteuern muss, ist mir klar. Mich inetressiert, waum ich auch dann Nachzahlen muss, wenn ich nur nichtselbstständig tätig war.
Ich glaubte bisher nämlich, dass alle Steuern mit der bereits abgeführten Lohnsteuern bezahlt werden bei Angestellten. Warum muss ich trotzdem nachzahlen? Die Höhe der abgeführten Lohnsteuer habe ich geprüft. Sie wurde vom Arbeitgeber richtig berechnet. Mit dem Arbeitsweg komme ich knapp über Arbeitnehmerpauschbetrag und sollte dann doch annähernd bei 0 raus kommen.
Kann mir jemand sagen, warum ich dennoch über 460,- Euro nachzahlen muss? Ich würde das Prinzip gern verstehen.
Viele Grüße und ich hoffe jemand hat Muße einem Neuling die Dinge zu erläutern

Meine Eingaben:
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.948
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 175 Tage
Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
175 Tage x 20 km x 0,30 €. . 1.050,00
175 Tage x 3 km x 0,38 €. . . 199,50
zusammen . . . . . . 1.250
Entfernungspauschale . . . . . . 1.250
ab Fahrtkostenersatz . . . . . . . . . . . 147
insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.103
Tagespauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . -450
Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 1.553
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35.395. . . . . . . . . . . . . . 35.395
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 35.395. . . . . . . . . . . . . . 35.395
ab
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende . . . . . . -4.260. . . . . . . . . . . . . . -4.260
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.135
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . 2.919
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . -116
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.803
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 629
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . 3.432. . . 3.432
Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 3.432. . . . -3.432
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 830
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -981
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.722
ab
Freibeträge für das am 16.03.2018 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -6.234
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488
Berechnung der Einkommensteuer
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ELSTER
zu versteuern nach
dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488. . . . . . . . . . . . . . . 1.848
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
dazu
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.348
Berechnung der Kirchensteuer
€
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.234 € . . . . . . . . . 20.488
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
davon 9 % für 12 Monate Kirchensteuer römisch-katholisch . . . . . . . . . . . . . . 166,32
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 6.234 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.488
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.848
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.848,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 20.488 €) beträgt 9,02 %.
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