Dokumentenverknüpfung in KAP

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  • HJRudolph
    Neuer Benutzer
    • 27.09.2022
    • 5

    #1

    Dokumentenverknüpfung in KAP

    Ich habe in 2024 Kapitalerträge bei zwei verschiedenen Banken, von denen ich jeweils eine Jahressteuerbescheinigung bekommen habe. Bei der Erfassung meiner Daten in Anlage KAP kann ich aber nur ein Dokument verknüpfen. Wie kann ich die gesamten Erträge belegen?
    vielen Dank
    HJR​
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Bei der Erfassung meiner Daten in Anlage KAP kann ich aber nur ein Dokument verknüpfen. Wie kann ich die gesamten Erträge belegen?
    Indem du alle Steuerbescheinigungen auf Anforderung über die Belegnachreichung an dein Finanzamt übermittelst.

    Das Sammeln der Belege in Mein ELSTER ist wegen solcher Schwächen bisher wenig sinnvoll, auf den Fehler habe ich schon nach der Freischaltung

    dieses Dienstes hingewiesen, passiert ist nichts. Ich habe sogar 4 Steuerbescheinigungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • HJRudolph
      Neuer Benutzer
      • 27.09.2022
      • 5

      #3
      ok, danke für die schnelle Antwort
      HJR

      Kommentar

      • Hans53
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2022
        • 674

        #4
        Hallo HJRudolph,

        also wie bisher, die Jahresbescheinigungen in einer kleinen Tabelle zusammenfassen, in KAP eintragen
        und sicher aufbewahren, falls das FA was will, wird es sich schon rühren.

        Da das Sammeln der Belege in Elster, wie Charlie schon schrieb, ziemlich müssig ist, verwende ich das auch nicht!

        Ich bewahre all meine Belege, das Jahr über ganz oldscool, immer noch in Papierform auf, falls das FA nichts von mir will,
        spare ich mir sogar das einscannen und falls doch, scanne ich halt schnell ein - geht ja ganz fix.


        Gruß - Hans

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Ich bewahre all meine Belege, das Jahr über ganz oldscool, immer noch in Papierform auf,​
          Die Steuerbescheinigungen unserer Banken müssen wir schon seit einigen Jahren als PDF im jeweiligen Online-Banking-Portal abrufen.

          Ich drucke die überhaupt nicht mehr aus, sondern speichere sie bei der jeweiligen Bank ab. Heuer hatte ich ja überlegt, unsere Kapitaleinkünfte

          für den Fall zu erklären, dass das Bundesverfassungsgericht den Soli kippt, was es aber leider nicht getan hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          • Marima
            Neuer Benutzer
            • 04.01.2021
            • 16

            #6
            Hallo,

            ich habe ein Frage zu meinen Kapitalerträgen.

            Ich habe bei mehreren Banken Kapitalerträge erzielt und möchte diese in der Steuererklärung KAP eintragen.

            Leider ist eine von fünf Jahressteuerbescheinigungen fehlerhaft und wird vermutlich erst in Monaten oder Jahren korrigiert.

            Kann ich diese fehlerhafte Jahressteuerbescheinigungen weglassen und nur die vier korrekten Jahressteuererbescheinigungen eintragen.

            Mit freundlichen Grüßen
            Marima​
            Zuletzt geändert von Marima; 15.06.2025, 13:02.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Das hängt doch vor allem davon ab,
              • warum Du die Anlage KAP abgibst,
              • welche Anträge Du in der Anlage stellst.
              Den Bezug zum Thema Dokumentenverknüpfung in KAP kann ich hier aber jetzt nicht erkennen.

              Kommentar

              • Marima
                Neuer Benutzer
                • 04.01.2021
                • 16

                #8
                Hallo,
                • warum Du die Anlage KAP abgibst,
                • welche Anträge Du in der Anlage stellst.
                ​ich möchte die Anlage KAP in der Steuererklärung abgeben, da meine Steuerlast unter den 25% liegt und ich dadurch eine teilweise Erstattung von den 25% bekomme.

                Ich habe lange gesucht wie man ein neues Thema erstellt, finde ich nicht, tut mir leid.

                Mit freundlichen Grüßen
                Marima

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45930

                  #9
                  Ich habe lange gesucht wie man ein neues Thema erstellt, finde ich nicht, tut mir leid.​
                  Hallo zusammen, hier folgt eine Schritt für Schritt Anleitung zum Einstellen einer Frage in das ELSTER Anwender Forum. 1. Wählen Sie auf der Startseite ein geeignetes Unterforum in das Ihre Frage passt (z.B. [Mein ELSTER] oder [ElsterFormular] wie im Screenshot zu sehen) Screenshot (https://download.elster.de/download/dokument
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15381

                    #10
                    Naja, wenn es zum eigenen Nachteil ist, dann kann man im Prinzip schon Angaben weglassen. Wenn also die Kapitalerträge, die Du nicht erklären möchtest, vollständig mit 25 % + Soli versteuert wurden, dann mach das halt so.
                    Du kreuzt halt auch den Antrag in Zeile 4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge an, also wären Deine Angaben dann einfach nicht korrekt.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45930

                      #11
                      Leider ist eine von fünf Jahressteuerbescheinigungen fehlerhaft und wird vermutlich erst in Monaten oder Jahren korrigiert.
                      Was ist denn konkret fehlerhaft und warum wird das nicht sofort korrigiert ? Kannst du das nicht selbst korrigieren ?

                      Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen alle Kapitalerträge erklärt werden. Du weißt, dass mit den 25% der Grenzsteuersatz gemeint ist ?

                      Unsere Steuerlast liegt bei knapp 20%, unser Grenzsteuersatz aber über 30% !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      Kommentar

                      • Marima
                        Neuer Benutzer
                        • 04.01.2021
                        • 16

                        #12
                        Hallo Charlie24,

                        Was ist denn konkret fehlerhaft und warum wird das nicht sofort korrigiert ? Kannst du das nicht selbst korrigieren ?

                        Ich habe Gewinne auf Aktien und Optionsscheine gemacht, die zum Teil mit Verlusten aus den Vorjahren sofort bei den einzelnen Broker verrechnet wurden.

                        Bei den Brokern Justtrade und Smartbroker+ gibt es detaillierte Abrechnungen, alles nachvollziehbar und korrekt.

                        Bei Trade Republic wird nur der Gewinn und die Höhe der Steuer angegeben. An anderer Stelle kann man noch die Verlusttöpfe Aktien und Allgemein ansehen, aber nur die Höhe, nicht der Verlauf.

                        Beispiel: Verkauf Nvidia, Wert 8857 Euro, Gewinn 8857 Euro hier wurde der Anschaffungspreis vergessen. Dieses kann man nicht anhand der Abrechnungen nachvollziehen.

                        Nur alleine bei dem Verkauf wurden vermutlich 8857 Euro vom Verlusttopf abgezogen.

                        Es gibt noch mindestens 100 falsche Abrechnungen, die zum Teil selbst von TR mit mit zu 8 Abrechnungen nicht nachvollziehbar korrigiert wurden.

                        Bin dabei eine Excelliste zu erstellen.

                        Nachdem ich eine neue IBAN bekommen habe, sind meine Verlusttöpfe immer wider auf Null gesetzt worden.

                        Nach meinen Berechnungen 10K Schaden.

                        Ich werde wohl die Schlichtungsstelle bei der BaFin einschalten müssen

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Ralf Herden
                        Zuletzt geändert von Marima; 15.06.2025, 16:48.

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