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Auslandskrankenversicherung für Arbeit im Ausland

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    Auslandskrankenversicherung für Arbeit im Ausland

    Hallo zusammen,
    ganz kurz zu mir:
    Ich habe von Januar bis November 2024 in Deutschland ganz normal angestellt gearbeitet (gesetzlich versichert).
    Seit Dezember 2024 arbeite ich in den USA für einen neuen Arbeitgeber in den USA (keine Dienstreise, ganz neu, fester Umzug).
    Um dort die Arbeit beginnen zu können, habe ich eine Krankenversicherung für die USA gebraucht.
    Das war Einstellungs- und Visumvoraussetzung.
    Der Arbeitgeber bietet nämlich von vornherein erst nach 90 Tagen Arbeit eine an.

    Nun habe ich also in Deutschland von einem deutschen Versicherungsunternehmen eine Auslandskrankenversicherung für die USA abgeschlossen,
    die ab Dezember galt. Da war ich ja auch in Deutschland dann schon abgemeldet (in der Gemeinde...).
    Jetzt muss ich das Elster-Formular ausfüllen.

    Es gibt also zwei Zeiträume: Januar-November 2024 gesetzlich krankenversichert und ab Dezember 2024 Auslandskrankenversicherung privat selbst abgeschlossen
    und komplett selbst bezahlt (kein Arbeitgeberzuschuss o.ä.).

    Im Internet lese ich dazu alle möglichen Vorschläge, wo ich die Beiträge für die Auslandskrankenversicherung eintragen soll:
    z.B. Anlage Vorsorgeaufwand
    Seite 3 -> Beiträge zu privaten Krankenversicherungen Zeile 23
    Seite 3 -> Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen Zeile 27​
    Seite 4 -> Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung (was aber wohl nicht geht,
    weil es keine ausländische Krankenversicherung ist, weil deutsches Versicherungsunternehmen)

    Oder die Möglichkeit als Werbungskosten in der
    - Anlage N oder in der
    - Anlage N-AUS.

    und noch andere Vorschläge...

    Jedes Versicherungsunternehmen schreibt da was anderes und leider habe ich keinen Ansprechpartner in Deutschland.
    Vielleicht kann mir hier jemand helfen, damit ich alles richtig mache.

    Viele Grüße und vielen Dank für alle Antworten!

    #2
    Hat das Versicherungsunternehmen denn keine Bescheinigung für diese KV übermittelt ? Das war ja wohl keine reine Zusatzversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, ich habe nur den Versicherungsschein / Rechnung.
      Aber ohne diese Versicherung hätte ich dort nicht anfangen können zu arbeiten.

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        #4
        Aber ohne diese Versicherung hätte ich dort nicht anfangen können zu arbeiten.
        Das ist für das deutsche Finanzamt allerdings bedeutungslos. Deine Einkünfte in den USA versteuerst du doch dort,

        in Deutschland unterliegen die im Jahr des Wegzugs ja nur dem Progressionsvorbehalt, bleiben also steuerfrei.

        Man benötigt eine Bescheinigung über den im Gesamtbeitrag enthaltenen Beitrag für die Basisversorgung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Aber wenn es beruflich bedingt ist, sind es dann nicht Werbungskosten?
          Diese Versicherung wird auch als Auslandsreisekrankenversicherung verkauft, vielleicht habe ich deswegen keine Bescheinigung.
          Gibt es da überhaupt so eine Art "Basisversorgung"? Eine genaue Leistungsübersicht habe ich ja.

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            #6
            Ich habe jetzt einfach mal die KI befragt (der ich aber grundsätzlich nicht vertraue), und die sagt:
            • Grundsätzlich:
              Auslandskrankenversicherungen sind oft nicht als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich absetzbar, da sie nicht zu den grundlegenden Krankenversicherungen gehören, die einen Basis-Schutz bieten.
            • Ausnahmen für berufliche Reisen:
              Wenn die Auslandskrankenversicherung für berufliche Zwecke abgeschlossen wurde (z.B. für Dienstreisen oder längere berufliche Auslandsaufenthalte), können die Beiträge als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
            • Nachweis erforderlich:
              In diesem Fall muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Reise beruflich veranlasst war

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              #7
              Wenn man die Beiträge als Werbungskosten behandeln würde, dann würden sie das in den USA erzielte Einkommens schmälern.

              Mit deiner Beschäftigung in Deutschland haben die ja nichts zu tun, du bist doch nicht von deinem deutschen AG in die USA geschickt worden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Jetzt weiß ich leider immer noch nicht, wo ich es eintragen könnte. Eigentlich nur, wo es nicht hinkommt.

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                  #9
                  Es gibt ja verschiedene Werbungskosten. Bei N-AUS ?

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                    #10
                    ... da sie nicht zu den grundlegenden Krankenversicherungen gehören, die einen Basis-Schutz bieten.
                    Ohne Bescheinigung, dass deine KV eben doch einen Basis-Schutz bietet und den dafür bezahlten Beitragsanteil kommst du m. E. nicht weiter.

                    Der Beitragsanteil für die Basisversicherung würde in die Zeile 23 der Anlage Vorsorgeaufwand gehören.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Es gibt ja verschiedene Werbungskosten. Bei N-AUS ?
                      Vergiss es ! Im Jahr des Wegzugs aus Deutschland musst du Anlage WA-ESt ausfüllen, doch keine Anlage N-AUS.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Von der hatte ich tatsächlich noch nie etwas gehört!

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                          #13
                          M.E. wäre § 10 Abs. 2 Nr. 1 zu prüfen. Wenn ein Abzug bei der US-Besteuerung grundsätzlich möglich ist, scheidet der Abzug im Inland aus.

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