Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen für 2024.
Die Frage:
Ist es notwendig bzw. empfehlenswert bei nach Ablauf des Jahres aufgedeckte Fehler von steuerrelevanten Buchungen, vor Abgabe der Ust-Jahreserkärung, die Ust-Voranmeldungen zu korrigieren?
Falls ja, muss nur die letzte Ust-Va des Vorjahres, oder sollten alle UST-Voranmeldungen, welche fehlerhafte Buchungen enthielten, korrigiert werden?
Meine Situation:Ich habe einen kleinen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb mit EÜR und Ist-Versteuerung und gebe die Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich ab. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden die Buchungen und die Umsatzsteuervoranmeldungen noch von einem externen Buchhalter gemacht und seit 2025 habe ich angefangen, die Buchhaltung selbst zu machen und bin nun dabei, die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2024 auszufüllen.
Das Problem:
Im Laufe des Jahres 2024 habe ich Fehler in der Buchhaltung in den Q1-Q3 gefunden, welche vom externen Buchhalter in der USt-Va im 4. Quartal korrigiert wurden: überwiegend nicht geltend gemachte Vorsteuer, aber auch andere Fehlbuchungen, welche zu einer gesamten Vorsteuerminderung von ca. 250 € führten.
Bei einer wiederholten Prüfung im Juni 2025 habe ich aber noch 2 weitere Buchhaltungsfehler im Q3 2024 gefunden: eine kleine Bar Rechnung ohne Vorsteuer, welche nicht verbucht wurde und ein Buchungsfehler, in welchem ca. 500€ zu wenig 19% USt-pflichtiger Umsatz und ca. 80 € zu wenig Umsatzsteuer gebucht wurde.
Meine Überlegungen:
Meinem Verständnis nach gibt es 4 Möglichkeiten die Korrektur durchzuführen und ich habe dazu im Internet widersprüchliche Meinungen gelesen:
1. Lediglich die Ust-Jahreserklärung 2024 mit den richtigen Daten abgeben und die Ust-Va nicht mehr ändern;
- scheint die unsauberste Lösung, da eine Differenz zwischen der Summe den Ust-Voranmeldungen und der Ust-Jahreserklärungen verbleibt.
2. Die Ust-VA Q4 2024 korrigieren, welche alle bisherigen Korrekturen des Jahres beinhaltete;
-erscheint besser, da die Werte in der Summe der Ust-Voranmeldungen und der Jahreserklärung übereinstimmen, aber die Summen der einzelnen Ust-Voranmeldungen für sich genommen immer noch falsch sind.
3. Die Ust-VA Q3 2024 korrigieren, in welche die besagte Fehlbuchungen zeitlich hingehören;
-ebenso wie 2.
4. Alle 4 Ust-Voranmeldungen von 2024 korrigieren;
- erscheint als die sauberste Lösung, da dann die Summe der Ust-Voranmeldungen mit der Jahreserklärung übereinstimmt und alle einzelnen Voranmeldungen für sich genommen korrekt sind.
Welche davon ist die sauberste und korrekteste Lösung, um Rückfragen seitens des Finanzamtes zu minimieren?
Ich habe bereits eine ausführliche Erklärung der Fehlbuchungen (insgesamt 18 Stück) und deren Korrekturen angefertigt, um dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen.
Sollte ich diese direkt an das Finanzamt senden, oder auf Rückfrage bereithalten?
Ich danke im Voraus für alle Überlegungen und Lösungsansätze zu diesem Problem.
ich habe eine Frage bezüglich der Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen für 2024.
Die Frage:
Ist es notwendig bzw. empfehlenswert bei nach Ablauf des Jahres aufgedeckte Fehler von steuerrelevanten Buchungen, vor Abgabe der Ust-Jahreserkärung, die Ust-Voranmeldungen zu korrigieren?
Falls ja, muss nur die letzte Ust-Va des Vorjahres, oder sollten alle UST-Voranmeldungen, welche fehlerhafte Buchungen enthielten, korrigiert werden?
Meine Situation:Ich habe einen kleinen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb mit EÜR und Ist-Versteuerung und gebe die Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich ab. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden die Buchungen und die Umsatzsteuervoranmeldungen noch von einem externen Buchhalter gemacht und seit 2025 habe ich angefangen, die Buchhaltung selbst zu machen und bin nun dabei, die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2024 auszufüllen.
Das Problem:
Im Laufe des Jahres 2024 habe ich Fehler in der Buchhaltung in den Q1-Q3 gefunden, welche vom externen Buchhalter in der USt-Va im 4. Quartal korrigiert wurden: überwiegend nicht geltend gemachte Vorsteuer, aber auch andere Fehlbuchungen, welche zu einer gesamten Vorsteuerminderung von ca. 250 € führten.
Bei einer wiederholten Prüfung im Juni 2025 habe ich aber noch 2 weitere Buchhaltungsfehler im Q3 2024 gefunden: eine kleine Bar Rechnung ohne Vorsteuer, welche nicht verbucht wurde und ein Buchungsfehler, in welchem ca. 500€ zu wenig 19% USt-pflichtiger Umsatz und ca. 80 € zu wenig Umsatzsteuer gebucht wurde.
Meine Überlegungen:
Meinem Verständnis nach gibt es 4 Möglichkeiten die Korrektur durchzuführen und ich habe dazu im Internet widersprüchliche Meinungen gelesen:
1. Lediglich die Ust-Jahreserklärung 2024 mit den richtigen Daten abgeben und die Ust-Va nicht mehr ändern;
- scheint die unsauberste Lösung, da eine Differenz zwischen der Summe den Ust-Voranmeldungen und der Ust-Jahreserklärungen verbleibt.
2. Die Ust-VA Q4 2024 korrigieren, welche alle bisherigen Korrekturen des Jahres beinhaltete;
-erscheint besser, da die Werte in der Summe der Ust-Voranmeldungen und der Jahreserklärung übereinstimmen, aber die Summen der einzelnen Ust-Voranmeldungen für sich genommen immer noch falsch sind.
3. Die Ust-VA Q3 2024 korrigieren, in welche die besagte Fehlbuchungen zeitlich hingehören;
-ebenso wie 2.
4. Alle 4 Ust-Voranmeldungen von 2024 korrigieren;
- erscheint als die sauberste Lösung, da dann die Summe der Ust-Voranmeldungen mit der Jahreserklärung übereinstimmt und alle einzelnen Voranmeldungen für sich genommen korrekt sind.
Welche davon ist die sauberste und korrekteste Lösung, um Rückfragen seitens des Finanzamtes zu minimieren?
Ich habe bereits eine ausführliche Erklärung der Fehlbuchungen (insgesamt 18 Stück) und deren Korrekturen angefertigt, um dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen.
Sollte ich diese direkt an das Finanzamt senden, oder auf Rückfrage bereithalten?
Ich danke im Voraus für alle Überlegungen und Lösungsansätze zu diesem Problem.
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