Hallo zusammen,
ich habe an vielen Stellen gelesen, dass die Antwort auf die Frage, ob eine Differenz zwischen USt-Va und USt-Jahreserklärung aufgrund von nach Ablauf des Jahres festgestellten Buchungsfehlern, eine Korrektur von einer oder mehreren USt-VAen des Vorjahres notwendig macht, oder die Differenz letztlich durch eine korrekte Abgabe der USt-Jahreserklärung berichtigt werden kann, davon abhängt, dass die besagte Differenz nur "geringfügig" ist.
In diesem Zusammenhang tauchte mehrmals die "magische" Obergrenze von 50 € USt-Different auf.
Meine Frage ist, ob jemand hier weiß, ob es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage gibt, oder dies tatsächlich gut etablierte Praxis bei den Finanzbehörden ist?
ich habe an vielen Stellen gelesen, dass die Antwort auf die Frage, ob eine Differenz zwischen USt-Va und USt-Jahreserklärung aufgrund von nach Ablauf des Jahres festgestellten Buchungsfehlern, eine Korrektur von einer oder mehreren USt-VAen des Vorjahres notwendig macht, oder die Differenz letztlich durch eine korrekte Abgabe der USt-Jahreserklärung berichtigt werden kann, davon abhängt, dass die besagte Differenz nur "geringfügig" ist.
In diesem Zusammenhang tauchte mehrmals die "magische" Obergrenze von 50 € USt-Different auf.
Meine Frage ist, ob jemand hier weiß, ob es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage gibt, oder dies tatsächlich gut etablierte Praxis bei den Finanzbehörden ist?
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