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    eBay Verkäufe einzeln angeben ?

    Guten Morgen zusammen,

    Aufgrund der Meldung von eBay, dass ich die Meldegrenze überschritten habe. Hab ich mich hingesetzt und meine Verkäufe des letzten Jahres durchforstet. Und es ist in er Tat einiges zusammen gekommen. Da ich mir fast wöchentlich neue Hardware kaufe zum Basteln und ausprobieren hab ich natürlich auch viel bei eBay usw weiterverkauft. Also z.B. hab ich oft komplette PCs oder Konvolute gekauft, mir das behalten was ich gut fand und den Rest weiterverkauft (teilweise mit Verlust, teilweise aber auch mit Gewinn). Zusätzlich hab ich auch Dinge für Freunde und Bekannte verkauft, die sich selbst nicht die Arbeit machen wollten bzw. sich damit zu unsicher waren.

    Jetzt ist das in meiner Aufstellung schon so ein Durcheinander, so dass es sehr zeitaufwändig war alle Daten zusammen zu tragen. Meine Frage deshalb: Kann ich den Gesamtgewinn nicht einfach in die Anlage SO eintragen ? Für mich sieht das so aus, als müsste ich jede Transaktion einzeln eingeben, was schon allein durch die Konvolute extrem schwierig wenn nicht unmöglich ist.

    Würde mich über Hilfe echt freuen. Herzlichen Dank im Voraus !


    #2
    Hallo out-of-rosenheim!

    Manchmal machen es sich die Steuerpflichtigen wirklich unnötigerweise viel zu schwer ...

    Warum bitten Sie eBay nicht darum, Ihnen die "Meldung an den Fiskus" zukommen zu lassen?
    - da steht doch alles drauf, was Sie über eBay abgewickelt haben, und sicherlich stehen da auch "Summe Einnahmen" und "Summe Ausgaben" drauf, und vielleicht noch vieles mehr,
    - das müssen Sie nur korrigieren um "Eigenverbrauch/Eigennutzung",
    - und dann noch ergänzen um Geschäfte außerhalb von eBay,
    - und dann noch um "betriebliche Ausgaben", also eine "EÜR" draus machen !?

    Wenn eBay "intelligent" ist, erhalten Sie deren fiskalische Meldung in einem "verarbeitbaren" Datenformat, also z.B. als .csv oder .xlsx oder sonstwas, und können dann mit excel oder sowas loslegen!

    Andere Variante: Sie machen es sich ganz ganz einfach,
    - teilen dem Finanzamt Ihre ebay-Tätigkeit mit,
    - sagen denen, dass da eine Kontrollmitteilung demnächst beim Finanzamt "aufschlägt",
    - dass es keine anderen Tätigkeiten als die über ebay gegeben hat,
    - und teilen denen mit, dass Sie mit einer Gewinnschätzung auf der Basis der Kontrollmitteilung einverstanden sind!

    Alles ganz easy - vielleicht profiskalisch - aber unheimlich zeitsparend - da verbleibt dann mehr Zeit für das "wahre und sinnvolle" Leben außerhalb von "Buchführung" und "Gewinnermittlung" und "Einkommensteuererklärung" !

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      #3
      Eine ganz andere Frage ist, ob bei dem Umfang nicht schon ein Gewerbebetrieb vorliegt. Dann wäre der Gewinn in der Anlage EÜR zu ermitteln und - wie gewünscht - als eine Zahl in der Anlage G anzugeben.

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        #4
        Nochmals ein Hallo an out-of-rosenheim in Ergänzung zur Antwort von Kloebi!

        Die Frage "liegt Gewinnerzielungsabsicht vor", ist nicht einfach zu beantworten und eigentlich eine Frage, die nur ein Fachmann beantworten kann - individuell aufgrund Ihres "höchstpersönlichen Wollens = subjektiv, will ich das überhaupt oder ist das Hobby" und Ihres "höchstpersönlichen Tuns = objektiv betrachtet, also wie Sie nach außen auftreten".

        Recherchieren Sie mal "Gewinnerzielungsabsicht"
        - im Internet und/oder
        - in Elster im "Chat - Fragen zu steuerlichen Themen --> Steuerchatbot"

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          #5
          Hallo Uwe64 wenn man mit Steuer total überfordert ist, versteht man leider nur Bahnhof. Was ist eine Kontrollmitteilung ? Ich mach mir sicher selbst zu viel Stress deswegen, auch aus Unwissenheit und man möchte ja alles richtig machen ;-) Habe ehrlich nicht damit gerechnet, dass am Ende des Jahres so viel + erzielt wurde. Ab sofort führe ich da von Anfang an Buch, damit ich da zukünftig nicht den Überblick verliere und wieder in die Situation komme.

          Kloebi das wäre eine Option die Folgefrage ist dann: Muss ich auf den Gewinn dann auch USt. zahlen ?

          Ihr seht ich blicke nicht durch

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            #6
            USt ist eine andere Baustelle. Da kommt es drauf an, ob du noch Kleinunternehmer bist. Formal betrachtet lautet die Antwort auf deine Frage nein. Auf den Gewinn zahlst du Einkommensteuer.

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              #7
              Nochmals ein Hallo an out-of-rosenheim!

              Solch eine EÜR ist oftmals eine "elende und zeitaufwändige Kruschtelarbeit", die in einem Jahr mal paar hunderter Gewinn, und im anderen Jahr ein paar hunderter Verlust ergibt - also jahresübergreifend vielleicht dauerhaft ein Verlustgeschäft darstellt ... !?

              Deshalb:

              Sollte Ihnen das Finanzamt aufgrund der eBay-Meldung einen Gewinn für 2024 auf's Auge drücken,
              - sind Sie "offiziell" drin,
              - und können dann,
              --- zumindest in Folgejahren,
              --- vielleicht auch in vorherigen Jahren (wäre eine Frage, die nur ein Fachmann klären kann),
              --- selbstverständlich auch Ihre Verluste geltend machen
              - und zwar so lange, bis das dem eifrigen Finanzbeamten gegen die Hutschnur geht und er Ihre dann dauerhaften Verluste "wegen Liebhaberei" nicht mehr anerkennt ...

              Aber aufpassen: Ein "eifriger und korrekter Finanzbeamter" erläßt Ihren Einkommensteuerbescheid wegen "ungeklärter Gewinnerzielungsabsicht" auch gleich noch diesbezüglich "vorläufig nach § 165 AO" oder "unter Vorbehalt nach § 164 AO".

              Was dann zu folgendem Ergebnis führen kann: Sie machen die Scheiß-Mini-Gewinnermittlungen für 4-7 Jahre, per Saldo kommt ein Minus raus, und das Finanzamt korrigiert alle Ihre Bescheide rückwirkend und wirft alle Gewinne und Verluste wegen "Liebhaberei" raus!

              Also "außer Spesen nix gewesen" !

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                #8
                Okay vielen Dank für eure Antworten !

                Kloebi ich denke, dass ich dann diesen Weg (EÜR, Anlage G) gehen werde, weil:

                Es viel zu umständlich wäre alle Daten von eBay einzusammeln, da es unterschiedliche eBay Accounts sind u.a. auch von meiner Frau bzw. auch über Foren etc. eingekauft / verkauft wurde. Wie gesagt, ich bin nicht davon ausgegangen, dass am Jahresende in Summe wirklich ein Überschuss bleibt. Es ist halt ein Hobby und ich hab da nicht so auf die Zahlen geschaut.

                Aber es ist wie gesagt oft so gewesen dass ich Konvolute gekauft habe, das eine Teil hab ich dann direkt weiterverkauft, das andere ein paar Monate genutzt und dann weiterverkauft, teilweise auch als Bundles (aus versch. Käufen), so dass es echt schon kompliziert war den Gewinn zu ermitteln.

                Gesamt-Gewinn Betrag in Anlage SO eintragen fällt dann leider sowieso weg.

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                  #9
                  Hallo out-of-rosenheim!

                  wenn man mit Steuer total überfordert ist, versteht man leider nur Bahnhof.
                  Sie haben nur zwei Möglichkeiten:
                  - sich einen Steuerberater zu suchen, der heutzutage noch bereit ist, solch eine Kruschtelabeit zu einer für Sie noch tragbaren Gebühr zu erledigen
                  oder
                  - sich die die hierfür notwendigen Themen einzulesen / einzuarbeiten!

                  In Ihrem Fall gibt es - vielleicht - noch einen dritten Weg: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf und versuchen Sie, mit denen das Thema "das ist doch Liebhaberei und nur zufälligerweise in einem Jahr ein Gewinn" vom Tisch zu bekommen!

                  Aber Vorsicht: Dieser Weg "kann auch nach hinten losgehen" - je nachdem, was Sie so in den letzten Jahren diesbezüglich auf allen möglichen und unmöglichen Portalen und über Werbeblätter-Kleinanzeigen so "getrieben" haben, müssen Sie vielleicht sogar die Vergangenheit aufarbeiten ... !?

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                    #10
                    Hallo out-of-rosenheim !

                    Was ist eine Kontrollmitteilung ?
                    das ist die von Ihnen in Ihrer Ausgangspost genannte "Meldung von eBay" !

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                      #11
                      Hallo out-of-rosenheim !

                      Es fehlen noch zwei Kommentare von mir, sind noch nicht freigeschaltet, um 10:16 Uhr und 10:26 Uhr !

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                        #12
                        Hallo out-of-rosenheim!

                        Ab sofort führe ich da von Anfang an Buch ...
                        das ist der zweite Schritt, die zweite Entscheidung, vor dem ersten Schritt, der ersten Entscheidung/Klärung ...

                        Es viel zu umständlich wäre alle Daten von eBay einzusammeln
                        also wirklich, wir sind doch im digitalen Zeitalter - wie ich oben schon geschrieben habe, würde ich zuerst mal auf den Portalen, auf denen das meiste gelaufen ist, nach "Transaktions-Übersichten" suchen bzw. solche anfordern, die man in einem vernünftigen Format weiterverarbeiten kann!

                        oder, wenn Sie ein "tausendsassa" sind und auf "zig-Portalen wie wildgeworden im Internet herumschwirren und Ihre Geschäfte machen", dass Sie das dann über Ihr "Zahlungskonto" lösen, auf dem alle Geldein- und -ausgänge gelaufen sind - im digitalen Zeitalter kann man die Kontodaten in vielen Formaten herunterladen und weiterverarbeiten!

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                          #13
                          Zitat von out-of-rosenheim Beitrag anzeigen
                          Guten Morgen zusammen,

                          Da ich mir fast wöchentlich neue Hardware kaufe zum Basteln und ausprobieren hab ich natürlich auch viel bei eBay usw weiterverkauft.
                          Allein aus dieser Aussage würde ich schließen (aber das ist nur meine private Meinung), dass bereits ein Gewerbe vorliegt und keine privaten Veräußerungsgeschäfte.
                          Am besten wäre hierzu vielleicht mal ein klärendes Gespräch bei dem für dich zuständigen Finanzamt, wie diese die Lage sehen- auch im Hinblick auf "Liebhaberei".
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            Hallo Beamtenschweiß!

                            mmhh - da komme ich genau zum gegenteiligen Ergebnis - mangels "Gewinnerzielungsabsicht" kein Gewerbe ...

                            warum?

                            out-of-rosenheim "kauft", "bastelt dran rum", "probiert aus und nutzt ab", um dann anschließend "das Teil zu verscherbeln" - da kann gar kein Gewinn bei rauskommen, nie und nimmer!

                            einzige Ausnahme: out-of-rosenheim hat "neue Wirtschaftsgüter hergestellt", also nicht Einzelteile gekauft, verbastelt, wieder ausgebaut und wieder als Einzelteil verkauft, sondern "ein neues anderes höherwertiges zusammengeschraubtes Wirtschaftsgut verkauft" !

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                              #15
                              Der Gewinn ist dadurch entstanden, dass manche Einzelteile beim Verkauf mehr erwirtschaftet haben, als ich beim Kauf als Konvolut (gebraucht von Privat) gezahlt habe. Wenn ich mir mal was von einem Händler neu gekauft habe und es weiterverkauft habe, dann ist natürlich immer ein Minus rausgekommen. Wir reden hier von ca. 1500€/Jahr

                              Ich werde mich mit meinen FA kurzschließen um das zu besprechen.

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