Hallo zusammen,
meiner Ansicht nach ist das Geschilderte eine gewerbliche Tätigkeit.
Ich muss da leider spekulieren, weil mal wieder nur schwammige Infos vorliegen (Umsatz, Gewinn, Anzahl ???). Aber wenn jemand sagt, dass es zu aufwendig ist alles einzeln aufzulisten, dann gehe ich eher von einer dreistelligen Anzahl an Geschäften aus. Und da es auch nicht nur der Verkauf von altem Kram ist (Mutter die Kinderkleidung und -spielzeug verkauft etc.), sondern auch gekauft wurde, ist für mich die Sache ziemlich klar.
Gewinnerzielungsabsicht sehe ich als gegeben, es sind einfach zu viele Verkäufe.
Problematisch sehe ich übrigens die Abtrennung der privaten Käufe, also das was aus den Konvoluten selber behalten wurde. Der Wert müsste nämlich objektiv geschätzt werden, und wie das jetzt noch möglich sein soll, wo der TS nicht einmal eine einfach Aufstellung hinbekommt (?).
Zur eigentlichen Frage: Natürlich darf man alles zusammenfassen und nur einen Betrag eintragen (sowohl in der SO als auch in der EÜR und Anlage G). Für die Ermittlung der Beträge ist man selbst verantwortlich, nennt sich ordentliche Buchführung.
Noch was zur Umsatzsteuer (wurde nebenbei angesprochen): Die wird fällig auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Bei Gebrauchtwaren gibt es die Möglichkeit der Differenzbesteuerung - nur mal so erwähnt.
Ich denke aber, dass der TS noch ein sogenannter Kleinunternehmer ist (unter 22.000 Euro Umsatz, ab diesem Jahr 25.000), dann wäre die Umsatzsteuer erledigt.
Sorry, dass ich ein bisschen aggressiver geschrieben habe, aber ich glaube hier haben wir einen der Fälle für die das Gesetz überhaupt gemacht wurde.
Falls ich richtig liege wurden vielleicht schon Jahre lang Steuern hinterzogen.
Stefan
meiner Ansicht nach ist das Geschilderte eine gewerbliche Tätigkeit.
Ich muss da leider spekulieren, weil mal wieder nur schwammige Infos vorliegen (Umsatz, Gewinn, Anzahl ???). Aber wenn jemand sagt, dass es zu aufwendig ist alles einzeln aufzulisten, dann gehe ich eher von einer dreistelligen Anzahl an Geschäften aus. Und da es auch nicht nur der Verkauf von altem Kram ist (Mutter die Kinderkleidung und -spielzeug verkauft etc.), sondern auch gekauft wurde, ist für mich die Sache ziemlich klar.
Gewinnerzielungsabsicht sehe ich als gegeben, es sind einfach zu viele Verkäufe.
Problematisch sehe ich übrigens die Abtrennung der privaten Käufe, also das was aus den Konvoluten selber behalten wurde. Der Wert müsste nämlich objektiv geschätzt werden, und wie das jetzt noch möglich sein soll, wo der TS nicht einmal eine einfach Aufstellung hinbekommt (?).
Zur eigentlichen Frage: Natürlich darf man alles zusammenfassen und nur einen Betrag eintragen (sowohl in der SO als auch in der EÜR und Anlage G). Für die Ermittlung der Beträge ist man selbst verantwortlich, nennt sich ordentliche Buchführung.
Noch was zur Umsatzsteuer (wurde nebenbei angesprochen): Die wird fällig auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Bei Gebrauchtwaren gibt es die Möglichkeit der Differenzbesteuerung - nur mal so erwähnt.
Ich denke aber, dass der TS noch ein sogenannter Kleinunternehmer ist (unter 22.000 Euro Umsatz, ab diesem Jahr 25.000), dann wäre die Umsatzsteuer erledigt.
Sorry, dass ich ein bisschen aggressiver geschrieben habe, aber ich glaube hier haben wir einen der Fälle für die das Gesetz überhaupt gemacht wurde.
Falls ich richtig liege wurden vielleicht schon Jahre lang Steuern hinterzogen.
Stefan
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