Bestattungskosten

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  • irimie
    Neuer Benutzer
    • 08.06.2025
    • 20

    #1

    Bestattungskosten

    Hallo zusammen,

    "Reinigungskosten" einer Wohnung im Sterbefall zählen auch zu Bestattungskosten (so habe ich gelesen).
    Wie ist das mit Entrümpelungs- und Renovierungskosten, die entstehen, bevor die Wohnung an den Vermieter übergeben wird?
    Noch einen Schritt weiter: Wenn Möbelstücke aus der Wohnung übernommen werden und diese transportiert werden, können solche Kosten abgesetzt werden?
    Vielen Dank.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Geht es Dir jetzt um die Einkommensteuer ? Das dort Wohnungsreinigungskosten zu den Bestattungskosten gehören sollen, wäre mir neu.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • irimie
      Neuer Benutzer
      • 08.06.2025
      • 20

      #3
      Ja, es geht um meine Steuererklärung.

      Mit der Reinigung hatte ich im Internet gelesen. Muss ja nicht unbedingt richtig sein. Unabhängig davon, wie ist es mit den anderen Kosten, die ich erwähnt habe?

      Vielen Dank.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Du meinst, ob Du das von der Steuer absetzen kannst, wenn Du Möbel erbst?

        Kommentar

        • irimie
          Neuer Benutzer
          • 08.06.2025
          • 20

          #5
          Ich meinte, den Transport.

          Kommentar

          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Also beruflich bedingte Umzugskosten koennen in der Anlage N angesetzt werden. Aber hier liegt ja wohl ein privat veranlasster "Umzug" vor und da sehe ich keine Moeglichkeit die Kosten fuer Umzug, Reinigung und Transport bei der Einkommensteuer abzusetzen. Die Kosten koennte man - wenn denn das ueberhaupt in Betracht kommt - als Aufwendungen bei der Erbschaftssteuer absetzen. Ansonsten sind diese Kosten aus der Erbmasse zu begleichen; erst wenn die Erbmasse nicht ausreicht und die Kosten vom Erben voll oder ganz uebernommen werden, koennen diese als aussergewoehnliche Belastungen angesetzt werden.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              ein privat veranlasster Umzug durch eine Umzugsfirma kann sehr wohl eine haushaltsnahe Dienstleistung sein, für die u. U. eine Steuerermäßigung nach § 35a zu gewähren ist (Lohnkosten, unbare Zahlung...)

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