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Ausländische Einkünfte - wo eintragen?

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    Ausländische Einkünfte - wo eintragen?

    Es sind nur Zinseinnahmen aus Spareinlagen bei einer ausl. Bank.
    - Wo in KAP (welche Zeile?) trage ich die ausl. Einkünfte ein?
    - Und wo die vor Ort im Ausland abgeführte Ertragssteuer? Die ist höher als 25%, daher erwarte ich eine Erstattung der Diff. vom dtscn. Fiskus

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wo in KAP (welche Zeile?) trage ich die ausl. Einkünfte ein?
    Anlage KAP, Zeile 19

    Und wo die vor Ort im Ausland abgeführte Ertragssteuer? Die ist höher als 25%,
    Anrechenbar sind nur 15% und die gehören in die Zeile 41 der Anlage KAP.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Ich war auch bisschen verwirrt, ob ich die Anlage AUS ausfüllen muss. Aber für ausl. Kapitalerträge (z.B. für reine Zinseinkünfte) braucht man sie nicht, habe ich recht? Komischerweise ergab sich danach (nach Eintragung in die Z. 19 bzw. 41) die Vorabsteuerberechnung durch Elster keine Steuerminderung, was ich durch die Anrechnung der zuviel gezahlten Ertragssteuer im Ausland erwartet hatte. Das verstehe ich nicht.

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        #4
        Zitat von asmukh Beitrag anzeigen
        Komischerweise ergab sich ... keine Steuerminderung
        Ich kann die Berechnung jetzt nicht sehen. Aber grundsätzlich fallen in Deutschland auf Kapitalerträge 25 % Steuern an. Wenn darauf 15 % ausländische Steuern angerechnet werden, dann müsste doch noch was überbleiben.

        Kommentar


          #5
          Warum soll der deutsche FISKUS Steuern erstatten, welche du im Ausland gezahlt hast?

          Ausländische Steuern werden grundsätzlich nur angerechnet insoweit auf die ausländischen Einkünfte deutsche Steuer anfällt.

          Sofern deine Kapitaleinkünfte z.B. unter dem dem Sparerfreibetrag liegen, gibt es gar nichts zurück, da keine deutsche ESt auf diese Einkünfte entfällt und somit kein Verrechnungspotenzial besteht.

          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 02.07.2025, 05:44.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Hallo,

            oder anders gesagt: Es fehlen ja noch die richtigen Steuern in Deutschland (vielleicht Null, weil weniger als 1000 Euro Erträge).
            Und nur darauf werden die Quellensteuern angerechnet.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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