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Eintragung von ausländischen Kapitalertragsverlusten

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    Eintragung von ausländischen Kapitalertragsverlusten

    Hallo,
    ich habe mir gedacht, dieses Forum wäre eine gute Anlaufstelle um Feedback bezüglich unterschiedlicher Handlungsempfehlungen bei ausländischen Kapitalertragsverlusten in der Anlage KAP einzuholen.


    Allein bei Haufe.de habe ich in 3 verschiedenen Artikeln jeweils zur KAP 2024 unterschiedliche Angaben ausmachen können.


    Es geht letztlich um die Frage der korrekten Eintragung von Verlusten im allgemeinen Verlusttopf.

    Im konkreten Fall wurden im allgemeinen Kapitalertragstopf bei ausländischen Kapitalerträgen 100k Gewinne und 250k Verluste gemacht. Verlustsaldo entsprechend 150k.

    Artikel 1:
    https://www.haufe.de/id/beitrag/14-a...I16276376.html
    • "In Zeile 19 ist der positive Saldo aller ausländischen Kapitalerträge nach Verlustverrechnung einzutragen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bei negativer Saldogröße erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Zeilen für allgemeine Verluste (Zeile 22) oder Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 23)."
    • Zeile 19: 0
      Zeile 22: 150k
    Artikel 2:
    https://www.haufe.de/id/beitrag/14-a...I16276378.html
    • "In Zeile 22 sind die nicht ausgeglichenen Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien einzutragen."
    • (Zeile 19: nicht genannt)
      Zeile 22: 150k
    • bestätigt somit zum Teil Artikel 1.

    Artikel 3:
    https://www.haufe.de/id/beitrag/eink...HI9285903.html
    • Im Gegensatz zu den Zeilen 7 ff. werden auch alle Veräußerungsverluste in der Zeile 18 und 19 (Kapitalerträge) eingetragen, sodass dort im Zweifel auch ein negativer Wert erscheinen kann.
    • Zeile 19: -150k
      (Zeile 22: nicht genannt)

    Mein Steuerberater hat folgendes eingetragen:

    Zeile 19: -150k
    Zeile 22: 250k

    Das wirkte auf mich zunächst falsch, doch wenn ich die Einzelverluste und Gewinne über WISO eingebe, erhalte ich auch das gleiche Ergebnis wie der Steuerberater. Dadurch, dass die beiden anderen Verlusttöpfe (Aktien in Zeile 20, Termingeschäfte in Zeile 21) zusätzliche Gewinnzeilen haben, geht die Rechnung auf. In der Berechnungstabelle von WISO wird z.B. über diese Eingabe ein Ausgleichs-Gewinn von 100k im allgemeinen Topf aus ausgewiesn. Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt dies dann auch entsprechend so erfasst und nicht denkt, dass ich eine 250k Verlustfeststellung ausgestellt haben möchte.

    Diese Herangehensweise geht aber gegen Haufe Artikel 1 und 2, die von einem verrechneten Verlust in Zeile 22 sprechen.

    Ich konnte auch keine offizielle Anleitung von etwa Elster finden die direkt diese Fragestellung beantworten würde.

    #2
    Ich konnte auch keine offizielle Anleitung von etwa Elster finden die direkt diese Fragestellung beantworten würde.
    Wie aus den Zeilenbeschriftungen der Zeilen 20 bis 23 der Anlage KAP direkt ablesbar, müssen die Werte der Zeilen 20 bis 23 der Anlage KAP

    im Saldo der Zeile 19 enthalten sein, so wie das in Artikel 3 bei Haufe wohl richtig beschrieben ist. Gelesen habe ich den Artikel jetzt aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie aus den Zeilenbeschriftungen der Zeilen 20 bis 23 der Anlage KAP direkt ablesbar, müssen die Werte der Zeilen 20 bis 23 der Anlage KAP im Saldo der Zeile 19 enthalten sein
      Danke für die Antwort! Es bleibt dennoch die Frage offen, ob Haufe Artikel 1 und 2 auch falsch liegen bei der beschriebenen Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in Zeile 22 (und 23). Würde man hier verrechnete Werte eintragen, so käme man ja letztlich noch immer auf den gleichen Saldo.

      In Anbetracht von Termingeschäften scheint mir aber die Verrechnungs-Aussage aus Artikel 1 und 2 zweifelhaft, da Zeile 20-23 den gleichen Wortlaut haben und es bei Termingeschäften in Zeile 21(zumindest bis vor kurzem durch die zwischenzeitlich sinnbefreite 20k Verlust-Verrechnungsbeschränkung) allein aus steuerrechtlicher Bewertung nicht konform wäre hier verrechnete Werte einzutragen.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        die 3 Artikel sind alle falsch, oder aus dem Zusammenhang gerissen (ich kann sie leider nicht komplett lesen, Paywall). Was ist denn das für ein Mist?
        Richtig ist es nur so wie es der Steuerberater gemacht hat.

        EDIT: Artikel 3 ist schon derart korrekt, dass man es so erklären dürfte. Der Nachteil ist aber, dass inländische Aktiengewinne nicht mit Zeile 22 verrechnet würden (vermutlich, ich hab‘ das jetzt nicht ausprobiert, aber irgendeinen Sinn muss die Zeile 22 ja haben).

        Saldiert werden dürfen nur die Zeilen 20 und 23 (und praktisch auch die Zeilen 21 und 24, weil es steuerrechtlich keine Termingeschäfte mehr gibt).

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 04.07.2025, 15:32.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Danke für die Antwort reckoner !

          Da ich immer gerne dazulerne würde ich da gerne nochmal im Detail nachhaken.

          Saldiert werden dürfen nur die Zeilen 20 und 23 (und praktisch auch die Zeilen 21 und 24, weil es steuerrechtlich keine Termingeschäfte mehr gibt).
          Wenn zwischen Zeile 20 und 23 und (inzwischen auch) 21 und 24 saldiert werden darf, dann sollte doch aber auch in Zeile 22 der Saldo des allgemeinen Verlusttopfes eingetragen werden dürfen? Warum das eine Sonderbehandlung bekäme wäre für mich nicht ersichtlich. Demnach wäre dann ja aber nicht nur die Variante meines Steuerberaters die richtige, sondern auch die saldierte Variante.

          Für mich und eine evtl. interessierte Nachwelt die auch noch auf Verwirrung stößt, würde ich das gerne nochmal an einem vollständigen Beispiel aufzeigen.

          Szenario:
          Allgemeine ausländische Kapitalerträge: -150k (zusammengesetzt aus 100k Gewinn und 250k Verlust gemäß Einzelaufstellung)
          Ausländische Aktien Verluste: -100k (zusammengesetzt aus 50k Gewinn und 150k Verlust gemäß Einzelaufstellung)
          Ausländische Termingeschäfte: -25k (zusammengesetzt aus 25k Gewinn und 50k Verlust gemäß Einzelaufstellung)


          Folgende Erklärungsvarianten sollten dann ja aber beide in Ordnung sein.

          Variante 1 (ohne Saldierung, also entgegen Haufe Artikel 1 und 2):

          image.png

          Hier ist für das Finanzamt jeweils die Summe aller Gewinne und Verluste ersichtlich. Auch wenn es für den allgemeneinen Verlusttopf keine Gewinnzeile gibt, so ließe sich die Summe der Gewinne über die anderen Werte auch herleiten.

          Variante 2 (mit Saldierung, dennoch entgegen Haufe Artikel 1 weil negativer Saldo in Zeile 19 berücksichtigt wird.)

          image.png
          Hier kann das Finanzamt die Summe aller Gewinne und Verluste natürlich nicht nachvollziehen. Es könnten z.B. 10M Aktienverluste gemacht worden sein und 9.9M Aktiengewinne wenn man die Einzelaufstellungen betrachtet. Steuerlich ändert dies natürlich nichts.

          Für mich war im Wesentlichen interessant, ob die in Haufe Artikel 1 und 2 erwähnte Verrechnung der Gewinne/Verluste in den Zeilen 22/23 formal vorausgesetzt wäre. Denn dann wäre man natürlich mit der Eintragung in Variante 1 zumindest formal falsch unterwegs.
          Angehängte Dateien

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            #6
            Hallo,

            in deiner Variante 1 stimmt schon mal die Zeile 19 nicht, es müssten -225.000 sein. Denn die Zeile 24 darfst du dort nicht abziehen.
            Variante 2 könnte jedoch gehen, aber wie oben schon editiert bin ich mir nicht sicher, ob dann alles andere richtig verrechnet würde (mit den inländischen Sachen meine ich).

            Ich saldiere jedenfalls nur die Aktiengeschäfte (aus einem ganz bestimmten Grund), und trage dann nur Zeile 20 oder nur Zeile 23 ein, je nach dem ob Gewinn oder Verlust.

            Das mit den Termingeschäften war nur ein salopper Hinweis.
            Wenn dann würde ich diese Geschäfte einfach wie Sonstiges behandeln, also gar nicht mehr extra aufführen (wir befinden uns da gerade in einer etwas schwammigen Übergangsphase, diesbezügliche Anwendungsschreiben sind mir nicht bekannt, imho ist das aber zulässig).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              in deiner Variante 1 stimmt schon mal die Zeile 19 nicht, es müssten -225.000 sein. Denn die Zeile 24 darfst du dort nicht abziehen.

              Da hast du natürlich Recht! Beide Screenshots sind falsch.

              Für die Nachwelt nochmal die korrigierte Version und für die ursprüngliche Fragestellung ohne unnötige Verkomplizierung durch Termingeschäfte.

              In der korrigierten Variante meinst du aber sind formal beide Varianten in Ordnung?


              Szenario:
              Allgemeine ausländische Kapitalerträge: -150k (zusammengesetzt aus 100k Gewinn und 250k Verlust gemäß Einzelaufstellung)
              Ausländische Aktien Verluste: -100k (zusammengesetzt aus 50k Gewinn und 150k Verlust gemäß Einzelaufstellung)​

              Variante 1: (ohne Saldierung, also entgegen Haufe Artikel 1 und 2):
              ​​
              image.png

              Variante 2: (mit Saldierung, dennoch entgegen Haufe Artikel 1 weil negativer Saldo in Zeile 19 berücksichtigt wird.)
              ​​
              image.png

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                #8
                Hallo,

                ja, so dürfte es stimmen.
                Ich denke man kann sich aussuchen welche deiner Varianten man nimmt (aber ohne Gewähr, dass der Sachbearbeiter das nicht hinterfragt).

                Und richtig, auch deine 2. Variante war ursprünglich falsch, weil auch dort die Zeile 24 mit in die Summe eingeflossen ist.
                Wie gesagt ist das aktuell eine Übergangszeit. Aber trotzdem muss man sich natürlich an das Formular halten, und da steht halt „ohne Beträge laut den Zeilen 24 bis 26“ (wenn man Termingeschäfte noch als solche erklären möchte dann gilt der Text in der Klammer auch noch).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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