Hallo,
obwohl ich seit Jahren für meinen Sohn die Einkommensteuererklärung mache, stoße ich dieses Mal an meine Grenzen und möchte um Hilfe bitten .
Von Januar bis einschließlich Mai 2024 arbeitet der Sohn in seiner Heimatstadt.
Von Juni bis einschließlich Dezember 2024 wird er vo seiner Firma in das firmeneigene Werk Augsburg 600 km weiter auf Montage "ausgeliehen".
Die Unterkunft wird von der Firma bezahlt.
Sohn erhält eine Tagespauschale von 28 Euro für Verpflegung.
Fährt er nach Hause, so erhält er auf seiner Arbeitszeiterfassung eine Arbeitsschicht quasi als Bezahlung eingetragen (die ist ja dann versteuert )
Das gleiche für die Rückfahrt.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung ( Nr.20) sind "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärstätigkeit" in 4-stelliger Höhe eingetragen.
Wenn ich das alles jetzt in mein Steuerprogramm eingebe, so rechnet mir dieses einen sehr hohen 4-stelligen Erstattungsbetrag aus.
Das kommt mir nicht korrekt vor und ich bin schon fast soweit, meinem Sohn zu empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen, denn ich muss ja schließlich
für meine Tätigkeit den Kopf hin halten.
Ihr seid meine letzte Hoffnung auf Hilfe.
Ganz lieben Dank für jeden Tip und Hinweis.
Herzlichst Mandy07
obwohl ich seit Jahren für meinen Sohn die Einkommensteuererklärung mache, stoße ich dieses Mal an meine Grenzen und möchte um Hilfe bitten .
Von Januar bis einschließlich Mai 2024 arbeitet der Sohn in seiner Heimatstadt.
Von Juni bis einschließlich Dezember 2024 wird er vo seiner Firma in das firmeneigene Werk Augsburg 600 km weiter auf Montage "ausgeliehen".
Die Unterkunft wird von der Firma bezahlt.
Sohn erhält eine Tagespauschale von 28 Euro für Verpflegung.
Fährt er nach Hause, so erhält er auf seiner Arbeitszeiterfassung eine Arbeitsschicht quasi als Bezahlung eingetragen (die ist ja dann versteuert )
Das gleiche für die Rückfahrt.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung ( Nr.20) sind "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärstätigkeit" in 4-stelliger Höhe eingetragen.
Wenn ich das alles jetzt in mein Steuerprogramm eingebe, so rechnet mir dieses einen sehr hohen 4-stelligen Erstattungsbetrag aus.
Das kommt mir nicht korrekt vor und ich bin schon fast soweit, meinem Sohn zu empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen, denn ich muss ja schließlich
für meine Tätigkeit den Kopf hin halten.
Ihr seid meine letzte Hoffnung auf Hilfe.
Ganz lieben Dank für jeden Tip und Hinweis.
Herzlichst Mandy07
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