Hallo zusammen,
ich bin leider noch etwas unsicher bzw. unerfahren darin den Feststellungsbescheid "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" in meine Einkommenssteuererklärung zu übertragen. Bin Kommanditist in einer KG.
Im Bescheid steht (verkürzt - falls mehr Infos nötig sind bitte melden):
Einkunftsart: Gewerbebetrieb
Dann kommen ein paar Berechnungen, wie sich mein Anteil zusammensetzt....
Dann kommt folgender Bereich:
Anlage FE 1 – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
erneut Berechnungen...
Dann
Bei der Veranlagung der Beteiligten anzusetzender Gewinn (Überschuss)
oder anzusetzender ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust: 2100 €
Ich gehe davon aus, dass dieser Teil in die Einkommenssteuer Anlage G -> Gewinn als Mitunternehmer zu übertragen ist? Liege ich da richtig?
Dann kommt noch ein Bereich:
Anlage FE-KAP – Aufteilung Kapitalvermögen/Anrechnung von Steuern
Steuerabzugsbeträge zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und zu den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Kapitalertragsteuer 900 €
Solidaritätszuschlag 49 €
Falls dieser Teil ebenfalls in die Einkommenssteuererklärung muss, wo muss ich ihn dann eintragen?
Vielen Dank im Voraus!
Stefan
ich bin leider noch etwas unsicher bzw. unerfahren darin den Feststellungsbescheid "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" in meine Einkommenssteuererklärung zu übertragen. Bin Kommanditist in einer KG.
Im Bescheid steht (verkürzt - falls mehr Infos nötig sind bitte melden):
Einkunftsart: Gewerbebetrieb
Dann kommen ein paar Berechnungen, wie sich mein Anteil zusammensetzt....
Dann kommt folgender Bereich:
Anlage FE 1 – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
erneut Berechnungen...
Dann
Bei der Veranlagung der Beteiligten anzusetzender Gewinn (Überschuss)
oder anzusetzender ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust: 2100 €
Ich gehe davon aus, dass dieser Teil in die Einkommenssteuer Anlage G -> Gewinn als Mitunternehmer zu übertragen ist? Liege ich da richtig?
Dann kommt noch ein Bereich:
Anlage FE-KAP – Aufteilung Kapitalvermögen/Anrechnung von Steuern
Steuerabzugsbeträge zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und zu den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Kapitalertragsteuer 900 €
Solidaritätszuschlag 49 €
Falls dieser Teil ebenfalls in die Einkommenssteuererklärung muss, wo muss ich ihn dann eintragen?
Vielen Dank im Voraus!
Stefan
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