Meine Bank verkauft alte Fondanteile (vor2017 vor 2011) zwecks Vorababzug. Daraus entsteht auf der Bescheiniung zum einen ein Punkt für KAP Zeile 10 (von 2024) und zum anderen:
Ich glaube ich habe damals in den Entstehungsjahren diese Erträge (agE) (ich hoffe) immer mit angegeben (War immer unten mit aufgeführt als noch zu machen - wie üblich ohne KAP Zeile)
Wo ist das Einzutragen bzw Abzuziehen?
Und was braucht das Finanzamt jetzt für Unterlagen?
Code:
BeiVeräußerung/Rückgabevonvordem1.Januar2018erworbenenAnteilenanausländischenInvestmentfonds(Alt-Anteileim Sinnedes§56Abs.2Satz1InvStG2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018. (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen).
Wo ist das Einzutragen bzw Abzuziehen?
Und was braucht das Finanzamt jetzt für Unterlagen?
Kommentar