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Unzureichend Sepa erteilt/Mahnung/Bürgerservice

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    Unzureichend Sepa erteilt/Mahnung/Bürgerservice

    Hallo,
    folgendes ist mir passiert: Ich habe eine Nachzahlung gehabt die zu einem bestimmten Termin gezahlt werden musste. Da ich dachte, es würde automatisch abgezogen (wie meine Vorrauszahlungen) habe ich drei Tage vor dem fälligen Termin gesehen ,dass der Betrag nicht abgebucht wurde. Rief die Hotline an. Auskunft der Dame: Das Finanzamt darf vor dem fälligen Termin nicht abbuchen. Ich war beruhigt und dachte ,dass die Abbuchung später erfolgt. Es ging für zwei Wochen in den Urlaub. Urlaub zurück, nichts abgebucht. Hotline angerufen, konnte mir nicht weiterhelfen, aber gab die Sache weiter.. bekam einen Rückruf ..es stellte sich heraus, dass ich nur bei Vorrauszahlungen ein Kreuz gemacht habe, (wusste ich nicht mehr). Mahnung wäre im System oder raus, konnte sie nicht sehen, solle aber direkt überweisen, gemacht. Das ganze ist natürlich mein Fehler, aber es ärgert mich, daß beim ersten Telefonat mir nicht gesagt wurde, dass hierfür kein Mandat vorliegt, dann hätte ich rechtzeitig gezahlt. Und den Namen der Personen mit denen ich jeweils telefoniert hatte, durften sie mir nicht geben, wegen Datenschutz Unglaublich!
    Jetzt warte ich auf die Mahnung für 2 Wochen Verzug, mal sehen was für eine Säumungsgebühr da kommt.
    Fazit: Schaut wo das Häkchen gemacht wurde.
    Zuletzt geändert von funny; 08.07.2025, 14:31.

    #2
    Stelle einen Antrag auf Erlass der Säumnizuschläge, sollte mit deiner Begründung klappen.

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      #3
      Danke, gute Idee, mache ich dann, wenn die Mahnung kommt.

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        #4
        Hallo,

        ohne jetzt jemanden zu sehr in Schutz nehmen zu wollen stellt sich mir noch die Frage wen du mit "Hotline" meinst und wie viel die Person über dich sieht. Wie du ja selbst gemerkt hast, wird beim Finanzamt Datenschutz ziemlich groß geschrieben.
        Bei der Aussage das das FA nicht vor Fälligkeit einzieht handelt es sich um eine allgemeine Info, die grundsätzlich jeder Bearbeiter wissen sollte.
        Die Information was bei deinem SEPA-Mandat alles eingezogen wird verlangt jedoch direkte Einblicke in deinen Fall und das wird eine "Hotline" unter Umständen gar nicht können.

        Rum wie num, der Antrag auf Erlass sollte auf jeden Fall helfen.

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          #5
          Das mit den Hotlines ist ja in den Bundesländern höchst unterschiedlich (ich gehe mal davon aus, dass nicht die Elster-Hotline gemeint war). In einigen Ländern werden diese Aufgaben zentral für die Veranlagungsstellen übernommen, mit allen Zugriffen, anderswo sind die nur als allgemeine Auskunftstellen gedacht.

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            #6
            Ja, die Hotline hat anscheinend keine Einsicht. Da ich in NRW wohne, gibt es seit einem Jahr nur diese Hotline.Mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt kann man in NRW ,wie es früher mal war, nicht mehr telefonieren, man wird immer zu einer Hotline weitergeleitet. Früher habe ich direkt mit einem Finanzbeamten sprechen können und er konnte mir immer weiterhelfen, bzw hatte auch Einsicht. Hier wäre das Problem wahrscheinlich erkannt worden.

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              #7
              Kann man eigentlich das ausgefüllte Lastschrift Mandat unter sonstige Nachricht an das Finanzamt über Elster versenden und wird akzeptiert? Kreuze jetzt für alles an.

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                #8
                In Bayern wird explizit damit geworben, dass man das so machen soll (und ich habe es auch schon gemacht, und es hat funktioniert).

                Ob das auch in anderen Bundesländern klappt, weiß ich nicht.

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                  #9
                  Ich schau mal, ob ich für NRW was finde.

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                    #10
                    Habe nichts gefunden. Werde es dann per Post machen. Ihr habt es gut in Bayern, wir hinken mal wieder hinterher.

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                      #11
                      Ja, scheint tatsächlich so zu sein.

                      NRW: https://www.finanzamt.nrw.de/steueri...erkehr/zahlung
                      "Eine Übermittlung per E-Mail oder über ELSTER ist - auch wenn das Dokument mit Original-Unterschrift eingescannt wurde - nicht möglich.​"

                      Bayern: https://www.finanzamt-nuernberg-nord...pa-lastschrift
                      "Tipp: Übermitteln Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig digital an Ihr Finanzamt.
                      Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt.
                      In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.​"


                      Wobei - soweit ich weiß - speziell NRW eine ganz eigene EDV hat und generell vieles anders macht als alle anderen Bundesländer.

                      Da wünscht man sich - mal wieder - in ein Land, in dem solche Finanzdinge bundeszentral geregelt werden...

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                        #12
                        Dann dauert aber möglicherwiese der Fortschritt länger, weil nie dezentral entwickelt wird und man immer erst eine Abstimmung mit dem Bunde und 16 Ländern machen müsste. Aber ja, in China oder in Frankreich werden neue Programme landesweit eingesetzt und fertig.

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                          #13
                          Eine Sonstige Nachricht kann man in jedem Bundesland senden, die Frage ist nur: warum akzeptieren in diesem Fall einige Bundeslaender wie Bayern eine elektronische Uebermittlung und andere nicht? Ich kann es mir nur dadurch erklaeren, dass nicht nur der Steuerpflichtige sich in einem Elster-Account einloggen kann, sondern auch andere Personen wie z.B. nahe Verwandte und somit nicht sichergestellt ist, dass die Uebermittlung eines Sepa-Lastschriftmandats auch wirklich vom Zahlungspflichtigen erfolgt. Das mag man aber z.B. in Bayern etwas lockerer sehen.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Das mag man aber z.B. in Bayern etwas lockerer sehen.
                            Keine Ahnung. Ich habe über mein ELSTER-Konto noch kein (nicht unterschriebenes) SEPA-Lastschriftmandat für einen Angehörigen übermittelt.

                            Möglicherweise wird aber nur ein SEPA-Lastschriftmandat des Kontoinhabers selbst akzeptiert. Der Wortlaut spricht dafür:

                            Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format digital aus und senden es über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt.
                            In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.​


                            Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Moeglicherweise wird aber nur ein SEPA-Lastschriftmandat des Kontoinhabers selbst akzeptiert.
                              Das duerfte aber schwierig werden, dass zu beweisen. Denn wenn ich z.B. im Namen meiner Frau, meiner Mutter oder meines Kindes (ggf. sogar mit schriftlicher Vollmacht) mit deren Account eine Nachricht absende, dann kann das Finanzamt nicht darauf schliessen, dass der Zahlungspflichtige die Nachricht erstellt und versendet hat, nur weil im Uebertragungsprotokoll der Name der/des Steuerpflichtigen als Uebermittler erscheint. Mein Name als Bevollmaechtigter, der die Nachricht gesendet hat, erscheint nirgends und muss auch in der Nachricht nicht angeben werden. Man kann zwar im Formular unter Ziffer 3 einen abweichenden Absender angeben, zwingend ist das aber anscheinend nicht und man wird auch nicht auf ggf. rechtliche Folgen hingewiesen. Also nur nice to have. ;-)
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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