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elektronische Bekanntgabe von Bescheiden

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    elektronische Bekanntgabe von Bescheiden

    Trotz Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erhalte ich den Einkommensteuerbescheid per Post und im Erläuterungsteil findet sich der Hinweis, dass eine elektronische Bekanntgabe nicht möglich sei. Änderungsbescheide - zum Beispiel wegen Verarbeitung von Beteiligungseinkünften oder nach Einspruch - erhalte ich dagegen elektronisch. Woran kann das liegen ? Rückfragen beantwortet das Finanzamt nicht. Einzige Besonderheit, die mir aufgefallen ist: Ich habe noch alte Verluste aus sonstigen Einkünften, die jedes Jahr vorgetragen und erneut festgestellt werden. Wenn ich einen erstmaligen Einkommensteuerbescheid erhalte, bekomme ich gleichzeitig einen Verlustfeststellungsbescheid. Änderungsbescheide kommen ohne erneuten Verlustfeststellungsbescheid.
    Zuletzt geändert von Picard777; 10.07.2025, 05:40.

    #2
    Verlustfeststellungsbescheide gehen häufig (?) noch nicht elektronisch. Wenn dann ein Verlustfeststellungsbescheid "dabei" ist, bekommst Du natürlich dann Alles in Papier, denn der Versand von Bescheiden eines Tages über zwei Wege ist nicht so wirklich sinnvoll.

    P.S.: Habe mal den nicht aussagekräftigen Betreff angepasst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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