Hallo Zusammen,
ich sitze gerade über der Steuererklärung für 2024 und brüte über einem Thema, dass ich so noch nicht gehandhabt habe. Ich hoffe hier von Euch Klarheit zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau wurde im November 2005 geschieden. Im Mai 2009 wurde notariell beglaubigt, dass zwecks Vermögennsausgleich der ex-Mann einen vereinbarten Betrag zzgl. Gewinnbeteiligung aus einer Kapital-LV, mit Versicherungsablauf, an meine Frau auszahlt.
Zu diesem Zeitpunkt waren solche Zahlungen nach geltendem Recht steuerfrei (Schenkungssteuer und Einkommenssteuer).
Seit 2015 sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs - vergleichbar dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - beim Zahlungsverpflichteten ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, während der Ausgleichsberechtigte die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern muss (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und § 22 Nr. 1a EStG 2015).
Gilt dieses Recht für Absprachen ab 2015 oder auch für Frühere? (dazu kann ich nichts finden)
Kann der ex-Mann dies als Sonderausgaben geltend machen, auch wenn meine Frau damit nicht einverstanden wäre ? (habe als Kommentar gefunden, dass ohne Zustimmung keine Sonderausgaben absetzbar sind)
Wie umgehen in der Steuererklärung ?
Dass ggf. 1/3 des Versorgungsausgleich an den Fiskus gehen soll, war 2009 nicht gewollt. Weder von meiner Frau, noch vom ex-Mann.
Hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
Lieben Dank
ich sitze gerade über der Steuererklärung für 2024 und brüte über einem Thema, dass ich so noch nicht gehandhabt habe. Ich hoffe hier von Euch Klarheit zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau wurde im November 2005 geschieden. Im Mai 2009 wurde notariell beglaubigt, dass zwecks Vermögennsausgleich der ex-Mann einen vereinbarten Betrag zzgl. Gewinnbeteiligung aus einer Kapital-LV, mit Versicherungsablauf, an meine Frau auszahlt.
Zu diesem Zeitpunkt waren solche Zahlungen nach geltendem Recht steuerfrei (Schenkungssteuer und Einkommenssteuer).
Seit 2015 sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs - vergleichbar dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - beim Zahlungsverpflichteten ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, während der Ausgleichsberechtigte die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern muss (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und § 22 Nr. 1a EStG 2015).
Gilt dieses Recht für Absprachen ab 2015 oder auch für Frühere? (dazu kann ich nichts finden)
Kann der ex-Mann dies als Sonderausgaben geltend machen, auch wenn meine Frau damit nicht einverstanden wäre ? (habe als Kommentar gefunden, dass ohne Zustimmung keine Sonderausgaben absetzbar sind)
Wie umgehen in der Steuererklärung ?
Dass ggf. 1/3 des Versorgungsausgleich an den Fiskus gehen soll, war 2009 nicht gewollt. Weder von meiner Frau, noch vom ex-Mann.
Hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
Lieben Dank
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