Nachdem ich alle Daten der Steuererklärung eingetragen habe, lasse ich die voraussichtliche Steuerschuld berechnen. Regelmäßig erhalte ich den Hinweis, dass ich eine Steuerrückerstattung erhalte (für 2024 1.500 EUR). Im Steuerbescheid der Finanzverwaltung muss ich dann aber eine Nachzahlung leisten (2024: 573 EUR). Grund: Nur begrenzt absetzbare Sonderausgaben. Bei mir sind das die Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die den Höchbetrag schon übersteigen. Eigentlich ist es ja ein Bug in der Software, dass diese nicht nur die Höchstbeträge zur Berechnung der Steuerschuld ansetzt. Die zu hoch angesezten Versicherungsbeträge werden aus den elektronisch übermittelten Belegen übernommen. Kennt jemand einen Trick, wie man schon im Voraus zu einer Steuerberechnung kommen kann, die die Höchstbeträge berücksichtigt? Freue mich auf eine hifreiche Antwort, sofern es überhaupt eine gibt.
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Berechnung der Steuerschuld fehlerhaft
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So ganz wird nicht klar, was du sagen willst.
Basisbeiträge zur privaten Pflegeversicherung und privaten Pflegeversicherung sind ohne Begrenzung absetzbar, es sei denn, der elektronischen Datenübermittlung durch den Versicherer wurde widersprochen. Und so rechnet Mein Elster natürlich auch.
Zusätzlich gibt es den Höchstbetrag zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen von 1900 bzw. 2800€. Diese sorgen aber nicht zur Kappung der o.g. Beiträge, sondern nur dass andere Aufwendungen wie ALV, HV oder Beiträge für Wahlleistungen der PKV nicht mehr berücksichtigt werden.
Bist du sicher, dass du bei den Beiträgen für den Basisanteil nicht auch Beiträge für Wahlleistungen angegeben hast?
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Bist du sicher, dass du bei den Beiträgen für den Basisanteil nicht auch Beiträge für Wahlleistungen angegeben hast?
die Beiträge zur Basisversicherung. So wird sichergestellt, dass bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs die korrekten Beitragsanteile eingetragen
werden. Da die zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung über den für uns maßgeblichen Höchstbeträgen (2 * 1.900 € = 3.800 €)
liegen, macht es keinen Sinn, die Beitragsanteile für Wahlleistungen und andere Versicherungsbeiträge überhaupt zu erfassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnsere PKV übermittelt die auf Wahlleistungen entfallenden Beitragsanteile nur schriftlich, die elektronische Übermittlung enthält bei der KV nur
die Beiträge zur Basisversicherung. So wird sichergestellt, dass bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs die korrekten Beitragsanteile eingetragen
werden.
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... und da bleibt letztlich nur die Erklärung, dass Wahlanteil als Basisanteil erklärt wurde.
es geht also um eine Steuerdifferenz von über 2.000 €. Die lässt sich mit Beiträgen für Wahlleistungen allein sicher nicht erklären.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie lässt sich mit Beiträgen für Wahlleistungen allein sicher nicht erklären.
Plausibel wäre die Kappung, wenn dem Versicherer die elektronische Übermittlung untersagt worden wäre, aber das widerspricht der Angabe, dass die Beträge elektronisch abrufbar waren.
Was ist denn deine Vermutung?
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Was ist denn deine Vermutung?
Eigentlich müsste der TE die Abweichungen im Bescheiddatenvergleich selbst erkennen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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