Hallo,
mit Erreichen der Volljährigkeit wurden meiner Tochter im April 2024 die Merkzeichen H und B aberkannt.
Das Merkzeichen H berechtigte mich bislang dazu, eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4500€ geltend zu machen. Das FA hat diese für das vergangene Jahr auf vier Monate gekürzt. Ich finde im EStG oder den EStR aber nichts darüber. Alle anderen behinderungsbedingten Tatbestände werden doch für das gesamte Jahr gewährt, nicht nur anteilig, wenn es zu einer Herabstufung von GdB kommt.
Liegt diese Entscheidung im Ermessen der Sachbearbeitung? Wir wohnen in NS, falls das wichtig ist.
mit Erreichen der Volljährigkeit wurden meiner Tochter im April 2024 die Merkzeichen H und B aberkannt.
Das Merkzeichen H berechtigte mich bislang dazu, eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4500€ geltend zu machen. Das FA hat diese für das vergangene Jahr auf vier Monate gekürzt. Ich finde im EStG oder den EStR aber nichts darüber. Alle anderen behinderungsbedingten Tatbestände werden doch für das gesamte Jahr gewährt, nicht nur anteilig, wenn es zu einer Herabstufung von GdB kommt.
Liegt diese Entscheidung im Ermessen der Sachbearbeitung? Wir wohnen in NS, falls das wichtig ist.
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