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    2 Steuererklärungen notwendig?

    Hallo zusammen,

    folgende Fragestellung, Renteneinritt war zum 01.03.2024, davor war mein Lebensgefährte noch angestellt in Altersteilzeit und hat für Januar + Februar eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten.
    Müssen wir nun 2 mal einen Lohnsteuerausgleich machen? Also einmal für den Zeitraum wo er noch angestellt war und dann für den Rentenzeitraum?

    Vielen Dank & viele Grüße

    #2
    Hallo DanGe,

    nein!
    Ihr macht gar keinen Lohnsteuerausgleich, sondern ihr gebt eine Einkommensteuererklärung für das ganze Jahr ab.
    In diese Erklärung kommen alle Einkünfte rein. Hier geht es also um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) und Einkünfte aus Renten (Anlage R).


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      #3
      Einen Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr, das Ding heißt Einkommensteuererklärung und dient der Erklärung aller Einkünftearten des betreffenden Jahres.

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        #4
        Sorry, meinte eigentlich auch Einkommensteuererklärung . Nenne es halt immer noch so, bin schon bisschen älter.
        Aber super, vielen Dank für eure Antworten. Hilft mir sehr. In dem Fall nur eine Erklärung

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