Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vollmacht zum Abruf von Belegen des Ehepartners

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vollmacht zum Abruf von Belegen des Ehepartners

    Liebe Forumleute,

    gerade habe ich meine Steuererklärung begonnen, indem ich zunächst nur die Bescheinigungen für mich abgerufen habe. Für meine Frau konnte ich das nicht, es ist eine Vollmacht dafür notwendig.

    Meine Fragen:
    Wie kann meine Frau diese Vollmacht für mich erstellen? Was muss darin enthalten sein und wie kann die dann ans Finanzamt über Elster gesendet werden? Ich habe darüber nirgends eine Anleitung gefunden. Kann man Belege auch noch abrufen, wenn man mit der Steuererklärung schon weit fortgeschritten ist?

    Es grüßt

    Lupo
    Zuletzt geändert von Lupo; 20.07.2025, 13:21.

    #2
    Du schreibst keine Vollmacht, du durchläufst einfach unter Formulare und Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen den dort vorgesehenen Prozess zur Freischaltung.

    Kommentar


      #3
      Formulare und Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen den dort vorgesehenen Prozess zur Freischaltung.
      Der beginnt mit der Antragstellung. Wenn deine Frau kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, erhält sie einen Brief mit einem Freischaltcode.

      Den musst du einmalig eingeben. Etwa 2 Tage später kannst du auch ihre Bescheinigungen abrufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke Multi und Danke Charlie24. Das Verfahren ist schon kompliziert. Ich brauchte jedenfalls einige Zeit, das alles zu verstehen. Kennzeichen des Bürokratismus! Oder Kennzeichen meines Alters (87)?

        Viele Grüße

        Lupo

        Kommentar


          #5
          Deine Frau ist ein freier Mensch und kann selbst entscheiden, ob ein anderer ihre Bescheinigungen abrufen darf oder nicht.

          Ich sehe nicht, warum es einfacher sein soll, dass sie eine Vollmacht schreibt, die ans FA schickt, damit diese dann dort wiederum erfasst und ins System eingespeist werden muss.

          Simpler als dass der Freigebende poer Post einen Freischaltcode bekommt und diesen dann an denjenigen weitergibt, der abrufen will, geht es eigentlich nicht, und letztlich ist es das gleiche Prinzip wie bei der Registrierung. Wobei dadurch beide Verfahren an dem gleichen Sicherheitsmanko leiden: Es gibt keinen Schutz davor, dass jemand mit (durchaus legitimen) Zugriff zum Briefkasten (der üblicherweise je Haushalt, WG etc. geteilt wird) die Post abgreift.

          Kommentar


            #6
            Hey Lupo,
            For the power of attorney, your wife just needs to write a simple document giving you permission to handle her tax matters. It should include both of your names and clearly state what you're authorized to do. Once signed, you can upload it directly to Elster when you're filing. And no worries, you can still add or update receipts even after you’ve started the return.​

            Kommentar

            Lädt...
            X