KAP bei Zusammenveranlagung und Kaperträge von nur einem Ehepartner

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  • Charlotte
    Neuer Benutzer
    • 01.09.2023
    • 15

    #1

    KAP bei Zusammenveranlagung und Kaperträge von nur einem Ehepartner

    Hallo zusammen,
    ich hab mich jetzt schon hochundzurück gelesen und ich weiss, dass schon viel geschrieben wurde, ABER:
    wenn nur ICH Kaperträge habe und mir die zuviel gezahlte Kapertragssteuer zurückholen möchte, welche Beträge muss ich dann bei meinem Ehemann eintragen???
    Die Hälfte von meinen oder die gleiche Höhe von meinen oder gar keine.
    Es ist einfach nicht zu verstehhen!!!
    Das ich die Häkchen setzen muss wegen Prüfung bei Beiden, das ist mir klar, aber es ist nicht klar, welche Beträge ich beim Ehepartner eintragen muss, wenn dieser doch keine Kaperträge hatte.
    Bitte, seid so nett und helft mir, einfach kurz und bündig, würde mich sehr freuen!
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, ihr Schlauen ;-)
    Charlotte
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3023

    #2
    Wenn nur eine Person Kapitaleinkünfte hatte, dann ist nur für diese Person eine Anlage KAP einzureichen.
    Du musst dann natürlich bei deiner Analge KAP die Höhe des insgesamt verbrauchten Sparerfreibetrages eintragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlotte
      Neuer Benutzer
      • 01.09.2023
      • 15

      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Wenn nur eine Person Kapitaleinkünfte hatte, dann ist nur für diese Person eine Anlage KAP einzureichen.
      Du musst dann natürlich bei deiner Analge KAP die Höhe des insgesamt verbrauchten Sparerfreibetrages eintragen.
      Sorry, leider nimmt ELSTER das so nicht an, denn wir haben eine Zusammenveranlagung.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45962

        #4
        Sorry, leider nimmt ELSTER das so nicht an, denn wir haben eine Zusammenveranlagung.
        Hast du eine Günstigerprüfung ( Zeile 4 der Anlage KAP) beantragt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Ich musste auch einmal bei einem Ehegatten in paar Nullen in eine Anlage Kap eingeben. Ist ja schnell gemacht.

          Kommentar

          • Charlotte
            Neuer Benutzer
            • 01.09.2023
            • 15

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Hast du eine Günstigerprüfung ( Zeile 4 der Anlage KAP) beantragt ?
            Ja, ich habe beides angehakt, also Günstigerprüfung auch.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45962

              #7
              Ja, ich habe beides angehakt, also Günstigerprüfung auch.
              Dann musst du beim Ehemann wohl ebenfalls Zeile 4 ankreuzen und Nullwerte eintragen, siehe die Antwort von Kloebi

              Falls die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist, würde der Antrag in Zeile 5 reichen, da müsste dann zum Ehemann m. E. nichts erklärt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Charlotte
                Neuer Benutzer
                • 01.09.2023
                • 15

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dann musst du beim Ehemann wohl ebenfalls Zeile 4 ankreuzen und Nullwerte eintragen, siehe die Antwort von Kloebi

                Falls die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist, würde der Antrag in Zeile 5 reichen, da müsste dann zum Ehemann m. E. nichts erklärt werden.
                Dann werde ich das mall versuchen, danke für die schnelle Antwort.
                Beste Grüße

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                • Charlotte
                  Neuer Benutzer
                  • 01.09.2023
                  • 15

                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Ich musste auch einmal bei einem Ehegatten in paar Nullen in eine Anlage Kap eingeben. Ist ja schnell gemacht.
                  Danke, das hat auch funktioniert. Das mit den Nullen könnte aber auch irgendwo stehen, oder?
                  Jedenfalls super, bekomme keinen Fehler mehr!

                  Kommentar

                  • Charlotte
                    Neuer Benutzer
                    • 01.09.2023
                    • 15

                    #10
                    Zitat von L. E. Fant

                    Und was hältst Du von Kloebis Lösung?
                    So, es hat mit den Nullen funktioniert, der Hammer!
                    Ich konnte sogar Häkchen bei 4 und 5 drin lassen. Die Erstattung wird mir direkt angezeigt, keine Fehler - das ist doch was.
                    Toll, dass ihr so gut helft, wusste ich doch :-)
                    Adele und bis zum nächsten Mal
                    Grüße
                    Charlotte

                    Kommentar

                    • Charlotte
                      Neuer Benutzer
                      • 01.09.2023
                      • 15

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann musst du beim Ehemann wohl ebenfalls Zeile 4 ankreuzen und Nullwerte eintragen, siehe die Antwort von Kloebi

                      Falls die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist, würde der Antrag in Zeile 5 reichen, da müsste dann zum Ehemann m. E. nichts erklärt werden.
                      So, es hat mit den Nullen funktioniert, der Hammer!
                      Ich konnte sogar Häkchen bei 4 und 5 drin lassen. Die Erstattung wird mir direkt angezeigt, keine Fehler - das ist doch was.
                      Toll, dass ihr so gut helft, wusste ich doch :-)
                      Adele und bis zum nächsten Mal
                      Grüße
                      Charlotte​

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45962

                        #12
                        Das mit den Nullen könnte aber auch irgendwo stehen, oder?
                        Mein ELSTER setzt auf die Intelligenz seiner Benutzer und auf das Wissen hier im Anwenderforum.

                        Mehr als die amtliche Anleitung bekommt man zumeist nicht als Hilfe. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...ltg_KAP_24.pdf
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15389

                          #13
                          Zitat von Charlotte Beitrag anzeigen
                          So, es hat mit den Nullen funktioniert, der Hammer!
                          Danke für die Rückmeldung!

                          Ich hab meine Antwort inzwischen gelöscht. Scheinbar hatte ich das Fenster zu lang offen, so dass vor meiner Antwort wieder zwei andere Postings kamen, durch die sich mein Text erübrigt hat.

                          Aber gut dass es jetzt geklappt hat!

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