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Abgabegrist Steuererklärung mit Anlage Land und Forst

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    Abgabegrist Steuererklärung mit Anlage Land und Forst

    Guten Tag,

    habe eine Frage zu der Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2024. Ich habe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Land und Forstwirtschaft. Das Wirtschaftsjahr der Landwirtschaft erstreckt sich von 1.7. - 30.6.
    Ist es richtig, dass ich die komplette Erklärung erst zum 31.1.2026 abgeben muss? Teils finde ich hier widersprüchliche Angaben.

    Danke und Grüße

    #2
    Die Fristen kannst du hier bestimmen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...er&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, danke für die Info.
      Aus dem Link lese ich heraus, dass für mich die Fist nicht vor Ablauf des 7. Monats mit Ende der Wirtschaftsjahres der Landwirtschaft endet. Also in meinem Fall ist die Frist bis zum 30.1.2026. (Ich mache keine Umsatzsteuererkkärung).

      Mir ist aber immer noch unklar ob sich das dann auf die gesamte Erklärung bezieht. Also auch Vermietung und nichtselbstständiger Arbeit.
      Anderes herum gedacht wüsste ich auch nicht wie ich einzelne Erklärungen früher abgeben soll, da sich, abgesehen der EÜR für die Landwirtschaft, alles in einem großem Formular befindet.

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        #4
        Mir ist aber immer noch unklar ob sich das dann auf die gesamte Erklärung bezieht.
        Es gibt nur eine Einkommensteuererklärung, in der immer alle Einkünfte anzugeben sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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