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Rentner und Arbeitsmittel

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    Rentner und Arbeitsmittel

    1. Kann man als Nur-Rentner noch Arbeitsmittel absetzen?
    2. Wie hoch darf der Pauschbetrag sein um noch akzeptiert zu werden?
    3. Wird in der Steuererklärung bereits von amtswegen ein Pauschbetrag berücksichtigt und wie hoch ist dieser?

    #2
    Ich wüsste nicht, welche Arbeitsmittel ein Rentner verwenden sollte. Als Werbungskosten kommen bei Rentnern allerdings (wie bei aktiven Arbeitnehmern) Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 € im Jahr), Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber einem Rentenversicherungsträger einschließlich der Kosten für eine Rentenberatung, Steuerberatungskosten (nur bezüglich der Ermittlung der Renteneinkünfte), Steuerliteratur und Software (bis zu 100 € im Jahr; bei höheren Kosten als 200 € 50% davon) in Betracht. Ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 € im Jahr wird immer berücksichtigt.

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