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EÜR und Zinsen

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    EÜR und Zinsen

    Meine Frau hat als Freiberuflerin betrieblich veranlasste Zinseinkünfte erzielt, und zwar:
    - von einem säumigen Kunden letztendlich gezahlte Verzugszinsen nach BGB
    - von einem Tagesgeldkonto, welches ein Unterkonto ihres Geschäftskontos ist.
    Wo in der EÜR sind diese zu erfassen und wie werden die versteuert?

    #2
    Diese fallen unter die umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (Zeile 15 der EÜR sofern nicht umsatzsteuerlich Kleinunternehmer, ansonsten Zeile 11).
    Die Besteuerung wie bei dem übrigen Gewinn auch
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Hallo zusammen,

      "von einem Tagesgeldkonto, welches ein Unterkonto ihres Geschäftskontos ist"

      Das betrifft mich auch als Einzelunternehmer (umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer):

      Muss ich dann die Zinsen brutto in der Zeile 12 oder Zeile 15 berücksichtigen (Zinsen sind umsatzsteuerbefreit?)

      und wo trage ich in der KAP BET die einbehaltene Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein?

      Vielen Dank und liebe Grüße
      Jana

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