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Krankenhausaufenthalt Kind auswärts - Kosten für Unterbringung der Eltern

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    Krankenhausaufenthalt Kind auswärts - Kosten für Unterbringung der Eltern

    Guten Morgen liebe Steuerexperten, ich habe eine Frage zu den außergewöhnlichen Belastungen. Mein Kind (15) wurde 500km vom Heimatort in einer Spezialklinik operiert. Dies erforderte, dass wir Eltern für den Aufenthalt eine Ferienwohung anmieten mussten. Können die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden?
    Ich finde nur Antworten zum Thema "Unterbringung im Heim". Danke für eine Antwort! Gruß, Kalini

    #2
    Wir sind hier keine Steuerexperten, sondern Anwender, die bei Problemen mit Elster helfen.

    Deine Fragen betreffen Steuerrecht. Hierzu geben wir keine Auskunft. Insbesondere besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Kosten einer (!) Begleitperson bei vorheriger Feststellung der Notwendigkeit durch einen Amtsarzt agB sein können,​ die amtsärztliche Feststellung aber bei hilflosen Personen oder kleinen Kindern entbehrlich ist. Es ist also eine Frage des Eihzelfalls, und steuerlich Beratung zu diesen ist den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten.

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      #3
      Dies erforderte, dass wir Eltern fuer den Aufenthalt eine Ferienwohung anmieten mussten.
      Was soll das heissen? War eine Begleitung durch die Eltern medizinisch notwendig und eine externe Unterbringung deshalb erforderlich? Gibt es also dazu ein aerztliches Schreiben oder ein Gutachten? Und hat die Krankenkasse keine Kosten uebernommen? Und uebersteigen die verbleibenden Kosten (also nach Abzug der erstattenen Leistungen durch z.B. die Krankenkasse) die sogenannte zumutbare Belastung? Wenn nicht, sehe ich keine Moeglichkeit fuer eine Steuerentlastung.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Da 15 Jährige in der Regel auch ganz gut ohne ihre Eltern auskommen, sehe ich da grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit .)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Hallo,

          das sehe ich durchaus etwas anders. Wir reden hier schließlich nicht über einen Urlaub (wobei auch der von 15-jährigen eher selten alleine stattfindet), sondern von einer Operation.
          Das gleich beide Eltern mitgefahren sind dürfte in diesem Fall unerheblich sein, die Ferienwohnung wäre nämlich vermutlich alleine auch nicht günstiger gewesen.

          Ich würde es jedenfalls angeben. Solange man es klar beschreibt gilt das als Antrag.

          Ein Problem ist aber noch die zumutbare Eigenbelastung, die muss erstmal übertroffen werden (bei Wikipedia gibt es eine schöne Tabelle dazu).

          Stefan

          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Vielen lieben Dank für die Antworten!

            Es handelte sich um eine spezielle Hüftoperation, die nur in zwei Kliniken in Deutschland durchgeführt wird. Daher war die Anreise von Köln nach Greifswald erforderlich, die eine 15-jährige natürlich nicht alleine bewältigen kann (!), schon alleine deswegen, weil die Rückreise auf Gehstöcken zurückgelegt wurde. Es gab eine Krankenhauseinweisung, sodass ich die Notwendigkeit einer Unterbringung vor Ort für uns als Eltern auf jeden Fall belegen kann.

            Da es sich um eine günstige Ferienwohnung handelt, ist es m.E. egal, ob wir da zu zweit waren oder nur ein Elternteil. Ich werde die Kosten einfach mal absetzen, da wir ja nicht aus Vergnügen dort waren. Falls Nachweise erforderlich sind, reiche ich die Unterlagen des Orthopäden sowie die Krankenhauseinweisung ein. Die Krankenkasse hat nur die Kosten für den Krankenhausaufenthalt des Kindes übernommen.

            Also nochmals danke für die konstruktiven Antworten und den Hinweis mit der zumutbaren Eigenbelastung. Gruß, Kalini

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              #7
              Es gab eine Krankenhauseinweisung, sodass ich die Notwendigkeit einer Unterbringung vor Ort für uns als Eltern auf jeden Fall belegen kann.
              Welche Aussagen werden denn dort zur medizinischen Notwendigkeit der Anwesenheit der Eltern während des Krankenhausaufenthaltes getroffen? Vermutlich keine. Wenn für Besuchsfahrten der Eltern eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes notwendig ist (§ 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 Abs. 1 Nr. 3 EStDV), kann für den Aufenthalt der Eltern vor Ort nichts anderes gelten.

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                #8
                Nun ist genau das entstanden, was ich mit meinem Beitrag vermeiden wollte: es wird hier ein konkreter steuerlicher Einzelfall im Detail diskutiert. Das ist nicht nur kein Thema des Forums, sondern schlicht verboten.

                Es kann sein, dass es durchgeht, es kann sein, dass es nicht durchgeht. Das hängt halt davon ab, ob gemäß BFH auf eine vorherigen amtsärztlichen Bescheinigung abgestellt oder diese als notwendig erachtet wird.

                Das entscheidet das FA oder ggfs das FG, aber nicht das Forum.

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                  #9
                  Das ist nicht nur kein Thema des Forums, sondern schlicht verboten.
                  Solche fallbezogenen Diskussionen, die zu nichts führen, lassen sich hier n. m. E. nur unterbinden, wenn das Thema geschlossen wird.

                  Das machen wir allerdings nur selten. Ich würde im konkreten Fall nur dazu raten, diese Kosten mal mit anzugeben. Die Steuervorausberechnung

                  zeigt ja inzwischen die zumutbare Eigenbelastung an. Wenn man nicht drüber liegt, muss man sich sowieso keine Gedanken machen, welche

                  Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt diese Kosten der Eltern als agB anerkennt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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