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Anlage V sonstige - Untervermietung

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    Anlage V sonstige - Untervermietung

    Hallo, ich habe in meiner Mietwohnung für ein paar Monate ein Zimmer zur Hälfte der Gesantmiete und Nebenkosten untervermietet und damit keinen Gewinn erzielt. Wo genau gebe ich in der Anlage V Sonstige neben den erzielten Mieteinnahmen meine Miet-und Nebenkosten an, die ich zahlen muss? Grüsse

    #2
    Wo genau gebe ich in der Anlage V Sonstige neben den erzielten Mieteinnahmen meine Miet-und Nebenkosten an, die ich zahlen muss?
    Da ist nichts anzugeben! Bei Untervermietung wird nach den Einkünften gefragt, also Einnahmen abzüglich Ausgaben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      was heißt „kein Gewinn“? Besteht deine Wohnung nur aus zwei Zimmern?

      Wenn nicht dann hast du natürlich einen Gewinn erzielt.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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