Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

negative Versorgungsbezüge aus Lohnsteuerbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    negative Versorgungsbezüge aus Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Zusammen,
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht in Zeile 32 Sterbegelder, Kapitalauszahlung/Abfindung usw. ein negativer Betrag.
    Ich erstelle meine Steuererklärung mit Elster und lasse die beim Finanzamt hinterlegten Beträge automatisch einlesen.

    Das hat bei der Berechnung die Folge, dass eine Fehlermeldung kommt. Die besagt, dass ich negative Versorgungsbezüge habe. das ich den Antrag absenden kann,
    aber keine Berechnung in Elster durchgeführt wird, sondern erst im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt.
    (Ich möchte aber vor dem absenden das Ergebnis der Berechnung wissen).

    Da ich zu Beginn der Fehlersuche nirgends den Betrag gefunden habe, habe ich neu angefangen und meine Daten manuell eingegeben.
    Das hat dann geklappt, aber der jetzt nicht vorhandene negative Betrag wurde bei der Berechnung natürlich nicht berücksichtigt.
    Im Folgenden habe ich mit der abgesandten Steuererklärung eine neue erstellt.
    Diese hatte den gleichen Effekt wie zu Anfang, es kam die Fehlermeldung, aber in der Eingabemaske war der Minus-Betrag nicht an der entsprechenden Stelle
    (2- Versorgungsbezüge, Entschädigungen usw. Zeile 13) zu finden. Ich habe dann den Schritt „absenden“ bis zu der Erstellung des Protokolls getätigt,
    da war der Betrag aber aufgeführt (Anlage N Zeile 15).


    Für die Zukunft, gibt es eine Möglichkeit die Erklärung mit dem negativen Betrag zu erstellen, in der auch eine Berechnung durchgeführt wird?

    Außerdem kann es wohl nicht sein, dass in der Eingabemaske kein Betrag steht, aber im Protokoll-Ausdruck der vor dem Absenden erstellt wird.

    M.f.G. Peter

    #2
    Es gibt immer wieder mal Sachverhalte, die in der unverbindlichen Steuervorausberechnung von Mein ELSTER nicht gerechnet werden können.

    Die Steuervorausberechnung ist ein Service und keine Verpflichtung der Steuerverwaltung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X