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Steuer in Elster-Berechnung zu hoch

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    Steuer in Elster-Berechnung zu hoch

    Hallo, ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich bastel gerade (mal wieder, eigentlich schon seit einigen Wochen) an meiner Steuererklärung für 2024. Das Bundesland ist Berlin, ich bin Angestellt (Steuerklasse 1) und habe 28.311,00 Euro verdient. Von diesen als zu versteuerndem EInkommen wurden, wie in der beigefügten Zusammenfassung zu sehen, meine KV und PV Kosten abgezogen (hier wundern mich etwas die 97,00 Euro Kürzungsbetrag - worum handelt es sich hier?) und die Kosten für meine Ausbildung (es waren eigentlich 591,00 Euro, ändern sich aber später irgendwie zu 556,00 Euro). Nun sind die Änderungen und Differenzen bei den KV und den Ausbildungskosten Peanuts, denn offensichtlich wurde außer ihnen und der Arbeitnehmerpauschale das ganze restliche Einkommen als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt, obwohl es noch den Grundfreibetrag von 11.784,00 Euro gibt, von dem ich auch noch die einbezahlte Steuer zurückbekommen müsste...oder verstehe ich hier etwas falsch?
    Eigentlich soll man diesen nirgends eingeben müssen - ich finde auch nichts, aber er wird offensichtlich nicht berücksichtigt und diese Steuern werden laut der Berechnung einbehalen. Fazit: kein Freibetrag für mich. Das kann doch nicht sein, oder? Woran kann das liegen?

    Noch mehr zu meiner Situation: besagte Anstellung ist mein Brotverdienerjob. Ich habe außerdem einen Minijob, der nicht versteuert wird und den ich auch nicht angegeben habe. 680,00 Euro über die Übungsleiterpauchale habe ich angegeben, aber werden auch nicht herangezogen. Ansonsten ganz langweilig: kein Vermögen, keine Renten, niemanden in Pflege, keine Kinder, nicht im Ausland usw. Eigentlich fat nur die 28.311 brutto Einkommen und daavon als Steuerklasse 1 eben 2.078 eingezahlt und davon soll ich nur 286 zurückbekommen, obwohl ich noch als Arbeiterin im Homeoffice den Freibetrag um die Arbeitnehmerpauschale erweitere und nebenbei Studiere/die Gebühre dafür entrichte.

    Bisher habe ich immer das zurückbekommen was ich selbst nach meinem Kenntnisstand errechnet und erwartet habe. Dieses Mal klappt das irgendwie nicht.

    Ich bin sehr dankbar für jeden Tipp!
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    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 27.07.2025, 23:49. Grund: Titel war Username

    #2
    Zitat von Izabela Beitrag anzeigen
    Bisher habe ich immer das zurückbekommen was ich selbst nach meinem Kenntnisstand errechnet und erwartet habe.
    Was hast Du Dir denn für 2024 errechnet?

    Wie errechnest Du Deine Einkommensteuer, wenn Du doch nicht mal weißt, dass der Grundfreibetrag schon in die Lohnsteuertabelle und in die Einkommensteuertabelle eingearbeitet ist? Du zahlst ja nicht mal 10 % des zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer, da ist also der Grundfreibetrag schon mit drin.

    Du fragst hier im Unterforum
    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

    Ich werde die Frage mal nach Allgemein und Projekt verschieben.

    Kommentar


      #3
      (hier wundern mich etwas die 97,00 Euro Kuerzungsbetrag - worum handelt es sich hier?)
      Ein Blick in das Gesetz und schon erfaehrt man den Grund: "Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeitraegen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewaehrt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;€‹"

      Kosten fuer meine Ausbildung (es waren eigentlich 591,00 Euro, aendern sich aber spaeter irgendwie zu 556,00 Euro)
      Du hast anscheinend 591 Euro als Werbungskosten angegeben und dann nochmals 556 Euro als unbeschraenkt abziehbare Sonderausgaben. Oder wie sollen wir deine Bemerkung verstehen?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Wir sehen ja Deine Vorausberechnung. Du hast als Werbungskosten Fortbildungskosten von 591 € und Arbeitszimmerkosten von 1260 € geltend gemacht (das könnte auch die Homeoffice-Pauschale 210 Tage * 6 € sein, zusammen 1.851 €. Damit liegst Du 621 € über dem Betrag von 1.230 €, der bereits beim Lohnsteuerabzu berücksichtigt wurde. Dann hast Du Ausbildungskosten von 556 €, damit liegst Du 520 € über dem Betrag von 36 €, der bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Zusammen also Mehraufwand von 1.141 €. Deine voraussichtliche Erstattung beträgt 286 € und damit rund 25% des Aufwandes; das ist auch ziemlich grnau Dein Grenzsteuersatz. Passt also alles.

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          #5
          Hallo danke für die Antworten. Leider kann man hier nicht direkt auf diese reagieren, also versuche ich auf alles in einer Nachricht zu reagieren.

          Als erstes danke für das Verschieben in die passendere Kategorie - ich bin hier nicht oft unterwegs. Da ich die Steuererklärung in elektronischer Form abgebe, dachte ich, dass dies schon näher am Thema dran ist, als "Allgemein und Projekt".

          Zu den Kosten für das Studium: 591,00 sind richtig für das Jahr 2024 und die 556,00 wurden versehentlich der alten Steuererklärung übernommen. Ich habe die 591,00 nun in die "Sonderausaben" eingetragen und die alten 556,00 aus der Anlage N, wo ich die Studiengebühren letzes Jahr eingetragen habe, entfernt.

          Außerdem habe ich die Homeofficepauschale von 1260,00 geltend gemacht.

          Wenn ich die Antwort von "Hundkatzemaus" (und Weiteres ergoogeltes) richtig verstehe, sind die 97,00 Euro Kürzungsbetrag 4% von den KV_Kosten, die automatisch abgezugen werden, wenn man theoretisch Anspruch auf Krankengeld hat etc.? (war 2023 zwar nicht der Fall geween, aber vlt war ich da noch zu kurz bei besagtem Arbeitgeber angestellt).

          Von meinem 28.311,00 Euro Arbeitslohn brutto wurden 2.078,00 Lohnsteuer einbehalten. Ich dachte, dass der Grundfreibetrag von 11.784,00 für das Jahr 2024 nun von meinem Bruttoarbeitslohn nicht Lohnsteuerrechtlich belastet werden darf. Man zahlt die Steuer zwar jeden Monat, kann sich diese aber im Zuge der Steuererklärung "zurückholen". 11.784 Grundfreibetrag, 1260 Homeofficepauschale und 591 Studiengebühren sin zusammen 13.635 euro, die von dem Bruttolohn somit nicht versteurt werden sollten und für die ich die vorgestreckte Steuer zurückbekommen sollte - so dachte ich. Und da es sich um fast die Hälfte des Bruttoeinkommens handelt, habe ich auch mit einer Rückzahlung von ca der Hälfte der gezahlten Steuer gerechnet. Also ca 1000 Euro, nicht wie aktuell 150,00.

          Ich vermute aber zunehmend, dass ich etwas Grundsätzliches nicht verstehe/nicht weiß. Bitte um Erleuchtung


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            #6
            Zitat von Izabela Beitrag anzeigen
            Ich vermute aber zunehmend, dass ich etwas Grundsätzliches nicht verstehe/nicht weiß. Bitte um Erleuchtung
            Da hast du einfach falsch gedacht. Natürlich wird beim Lohnsteuerabzug der Grundfreibetrag schon berücksichtigt: Das Monatsentgelt wird auf ein Jahr hochgerechnet, Werbungskostenpauschale und die relevanten Werte der Sozialversicherung werden berücksichtigt und so ein fiktives zu versteuerndes Einkommen errechnet, auf das dann eine fiktive Einkommensteuer festgesetzt wird (und oh Wunder, bis zum Grundfreibetrag ist die Einkommensteuer tatsächlich Null), und diese wieder vom Jahreswert auf einen Monat herunter gerechnet.

            Es ist also sogar der Idealfall der Lohnsteuer, dass am Ende die Abweichung von der Einkommensteuer nahe Null ist.

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              #7
              Ich vermute aber zunehmend, dass ich etwas Grundsätzliches nicht verstehe/nicht weiß. Bitte um Erleuchtung
              Der Grundfreibetrag ist nicht nur in den Einkommensteuertarif eingearbeitet sondern auch in die Lohnsteuertabellen. Den hat dein AG

              beim Lohnsteuereinbehalt also bereits berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt wurde beim Lohnsteuereinbehalt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

              von 1.230,00 €, deine Werbungskosten wirken sich steuerlich nur mit den darüber liegenden Werten aus, das sind bei der Homeoffice-Pauschale

              ja nur 30,00 €.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für die Antworten! Nun bin ich signifikant schlauer und kann in Zukunft shneller und entspannter die Steuererklärung hinter mir lassen

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