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Denkmalschutz-AfA

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    Denkmalschutz-AfA

    Hallo zusammen,

    ich habe Fragen zum richtigen Befüllen der Anlage V. Es handelt sich um ein vermietetes Objekt unter Denkmalschutz (keine Eigennutzung).
    Vorab: Die Einträge für Erhaltungsaufwendungen habe ich gefunden (sowohl Vollabzug Zeile 55/56 als auch für Abzug über bis zu 5 Jahre Zeile 57-60).

    Es geht um Denkmalschutz-AfA und normale AfA wegen Kaufs (2,5% für Objekte älter 1925). Für ersteres habe ich vom Denkmalschutzamt eine steuerliche Bescheinigung. Wo trage ich die 9% (im ersten Jahr) der Denkmalschutz-AfA ein, wo trage die die Kauf-AfA (2,5%) ein?

    Danke und Gruß
    Corpusdelicti
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