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Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch bei PV-Anlage

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    Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch bei PV-Anlage

    Habe eine PV-Anlage mit 7,4 kWp, in Betrieb seit 2014. Zu 01.01.2022 gab es ja Änderungen.
    Frage zur Umsatzsteuererklärung.
    Bis jetzt habe ich die Umsatzsteuer aus der Rechnung vom Netzbetreiber und die von meinem Eigenverbrauch aufgeführt und ans Finanzamt abgeführt.
    Jetzt hat mir jemand erzählt, dass durch die Änderung keine Umsatzsteuer mehr für den Eigenverbrauch angeben werden muss.
    Ist das richtig? Im Internet finde ich widersprüchliche Angaben.

    #2
    Jetzt hat mir jemand erzählt, dass durch die Änderung keine Umsatzsteuer mehr für den Eigenverbrauch angeben werden muss.
    Ist das richtig?​
    So absolut stimmt das nicht bzw. nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Du hättest bei Inbetriebnahme 2014 doch längst in die

    Kleinunternehmerregelung wechseln können oder bist du noch anderweitig unternehmerisch tätig ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bin nicht anderweitig unternehmerisch tätig. Habe bis jetzt immer eine Umsatzsteuererklärung und eine EÜR gemacht. Ganz zu Anfang musste ich von Umsatzsteuervoranmeldungen jeden Monat machen.

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        #4
        Habe bis jetzt immer eine Umsatzsteuererklärung und eine EÜR gemacht.
        Aus der Einkommensbesteuerung sind so kleine Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG bereits 2022 herausgefallen, zumindest, wenn sie auf einem Gebäude errichtet sind.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html.

        Zur Kleinunternehmerregelung muss man selbst wechseln, das geht aber nur zu Beginn eines Kalenderjahrs. Davon muss man natürlich zuerst

        den Netzbetreiber unterrichten, damit der in seinen Gutschriften keine Umsatzsteuer mehr ausweist und vergütet.



        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Im Internet finde ich dann solche Erklärung:
          "Für kleine Photovoltaikanlagen kommt es ab 2022 zur völligen Steuerfreiheit. Und dies zwangsweise.

          Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind auch steuerbefreit, wenn der erzeugt Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

          Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit auch keine Anlage EÜR abgegeben werden."
          Das bedeute doch für mich, dass ich nichts beantragen muss, auch kein Kleinunternehmen, brauche keine Umsatzsteuererklärung und EÜR mehr machen. Oder denke ich da falsch?
          ​​

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            #6
            Oder denke ich da falsch?
            Da denkst du falsch ! Die Umsatzsteuer hat mit der Einkommensteuer überhaupt nichts zu tun. Da kommst du nur raus, wenn du die

            ursprünglich wegen des Vorsteuerabzugs gewählte Regelbesteuerung nach Ablauf der 5 Jahre Bindungsfrist zu Beginn eines Kalenderjahrs

            widerrufst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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