Steuererklärung. Zeile 24

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  • alaro
    Neuer Benutzer
    • 28.07.2025
    • 6

    #1

    Steuererklärung. Zeile 24

    Hallo,
    ich habe meine Steuererklärung ausgefüllt und leider ein negatives Ergebnis erhalten.(Nachzahlung)
    Nach weiterer Überprüfung habe ich festgestellt, dass dies an Zeile 24 meiner Lohnsteuerbescheinigung liegt.
    Kann mir bitte jemand sagen, worauf sich dieses Feld 24 auf der Lohnsteuerbescheinigung bezieht und warum es einmal mit Null (erster Arbeitgeber) und einmal mit einem bestimmten Betrag (zweiter Arbeitgeber) ausgefüllt ist?
    Gruß.
    Zuletzt geändert von alaro; 28.07.2025, 15:18.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    Die LStB hat keine Zeilen oder Felder sondern Nummern.

    Es gibt Nr. 24a, b und c, das sind die steuerfreien Zuschüsse zur freiwilligen GKV bzw. PKV bzw. Pflegepflichtversicherung, die der ArbG einem ArbN zahlt, der die Beitragsbemessungsgrenze der GKV überschritten hat und deswegen freiwillig gesetzlich oder sogar privat versichert ist. Wenn das auf den beiden LStB verschieden ist, wird man beim einen ArbG diese Grenze wohl unterschritten und beim anderen überschritten haben.

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    • alaro
      Neuer Benutzer
      • 28.07.2025
      • 6

      #3
      Danke für die Erklärungen.

      Aber, hat das Auswirkungen auf das gesamte Steuererklärungsergebnis am Ende?
      weil es überhaupt nicht dasselbe ist, wenn man eine Null hinschreibt oder den erwähnten Betrag in die LStB einträgt,
      es wechselt von einem positiven zu einem negativen Ergebnis.​

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Zitat von alaro Beitrag anzeigen
        Aber, hat das Auswirkungen auf das gesamte Steuererklärungsergebnis am Ende?
        weil es überhaupt nicht dasselbe ist, wenn man eine Null hinschreibt oder den erwähnten Betrag in die LStB einträgt,
        es wechselt von einem positiven zu einem negativen Ergebnis.​
        Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein ArbN z.B. 2000€ zur KV selbst zahlt oder der ArbG ihm davon die Hälfte steuerfrei erstattet, dann hat er effektiv nur 1000€ bezahlt.

        Kommentar

        • Prabha
          Erfahrener Benutzer
          • 19.10.2022
          • 401

          #5
          Hallo alaro,
          wenn du zwei Lohnsteuerbescheinigungen hast, musst du "natürlich" genau die Werte jeder Bescheinigung eintragen.

          Kommentar

          • alaro
            Neuer Benutzer
            • 28.07.2025
            • 6

            #6
            Hallo,

            Ich habe bereits versucht, meine Steuererklärung mit verschiedenen Apps wie Taxfix und Wiso auszufüllen ..., das Problem ist, dass ich immer ein negatives Ergebnis (Nachzahlung) erhalte.
            Ist es besser, zu einem Steuerberater zu gehen, oder wird das Ergebnis dasselbe sein?​
            VG.

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            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Ein Ergebnis mit einem negativen Vorzeichen ist eine Erstattung für dich.

              Kommentar

              • alaro
                Neuer Benutzer
                • 28.07.2025
                • 6

                #8
                So steht es bei mir.



                image.png

                Kommentar

                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  das ist eine Nachzahlung, warum auch immer. Bei zwei Arbeitgebern ist das auch eine Pflichtveranlagung. Sind alle Anlagen dabei (Kind, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben)?

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4275

                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Bei zwei Arbeitgebern ist das auch eine Pflichtveranlagung.
                    Wenn sie gleichzeitig sind. Dann wäre eine Nachzahlung aber nicht unwahrscheinlich.

                    Wenn ich mir die reichlich gegebenen Informationen anschaue, es gibt, wie auch immer, zwei ArbG, zwei LStB, und eine Nachzahlung, die zwei Anwendungen errechnen, von Mein Elster keine Rede: Zusammenhang mit Elster und dem Thema des Forums = Keiner.

                    Kommentar

                    • reckoner
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.12.2009
                      • 5920

                      #11
                      Hallo,

                      wurde zwar schon angesprochen, aber ich frage trotzdem noch mal: Was bedeutet „zwei Arbeitgeber“?

                      Wenn die Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ausgeübt wurden, dann muss einmal auf Steuerklasse 6 abgerechnet worden sein. Und dann ist eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich.
                      Handelt es sich hingegen um nicht gleichzeitig ausgeübte Jobs, dann wäre eher eine Erstattung zu vermuten. Denn der eine Arbeitgeber weiß ja nichts von dem anderen, und kann deshalb keinen Jahresausgleich machen (darf er auch nicht).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar

                      • Prabha
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.10.2022
                        • 401

                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        ...
                        Handelt es sich hingegen um nicht gleichzeitig ausgeübte Jobs, dann wäre eher eine Erstattung zu vermuten. Denn der eine Arbeitgeber weiß ja nichts von dem anderen, ...
                        Das stimmt nicht unbedingt. Wenn ein AN während des Jahres bei einem neuen AG beginnt, ist die Lohnabrechnungsstelle des neuen AG angehalten, das Brutto und die einbehaltene Lohnsteuer des vorherigen AG beim AN nachzufragen. Diese Zahlen haben Auswirkungen auf die Versteuerung von Einmalzahlungen (nicht auf die Versteuerung des Monatsbrutto)
                        Einen Jahresausgleich darf der 2. AG auch nicht machen, wenn er die Vorträge kennt, weil bei ihm das Beschäftigungsverhältnis nicht das ganze Jahr bestanden hat.

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                        • alaro
                          Neuer Benutzer
                          • 28.07.2025
                          • 6

                          #13
                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          das ist eine Nachzahlung, warum auch immer. Bei zwei Arbeitgebern ist das auch eine Pflichtveranlagung. Sind alle Anlagen dabei (Kind, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben)?
                          wenn ich alles eintrage, bin ich auf -103 Euro (Nachzahlung)

                          Kommentar

                          • alaro
                            Neuer Benutzer
                            • 28.07.2025
                            • 6

                            #14
                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            wurde zwar schon angesprochen, aber ich frage trotzdem noch mal: Was bedeutet „zwei Arbeitgeber“?

                            Wenn die Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ausgeübt wurden, dann muss einmal auf Steuerklasse 6 abgerechnet worden sein. Und dann ist eine Nachzahlung nicht unwahrscheinlich.
                            Handelt es sich hingegen um nicht gleichzeitig ausgeübte Jobs, dann wäre eher eine Erstattung zu vermuten. Denn der eine Arbeitgeber weiß ja nichts von dem anderen, und kann deshalb keinen Jahresausgleich machen (darf er auch nicht).

                            Stefan
                            2 verschiedene Jobs, die Arbeitsverhältnisse war nicht gleichzeitig ausgeübt.

                            Kommentar

                            • reckoner
                              Erfahrener Benutzer
                              • 27.12.2009
                              • 5920

                              #15
                              Hallo,

                              2 verschiedene Jobs, die Arbeitsverhältnisse war nicht gleichzeitig ausgeübt​
                              Dann wundert mich eine Nachzahlung schon etwas.

                              Gab es denn die von Prabha angesprochenen Einmalzahlungen? Und hast die die Daten vom vorherigen Arbeitgeber gegeben?

                              Du könntest auch mal einzelne Lohnabrechnungen in einem entsprechenden Rechner überprüfen. Vielleicht hat ja einer der Arbeitgeber falsch abgerechnet.
                              Und die Anlage Vorsorgeaufwand hast du schon korrekt und vollständig ausgefüllt, ja? Die Arbeitslosenversicherung vergisst man z.B. schnell mal weil sie viel weiter hinten abgefragt wird.

                              auf -103 Euro (Nachzahlung)​
                              Warum schreibst du immer noch ein Minus davor? Das verwirrt, negative Beträge sind Erstattungen.

                              Zum Schluss: Bisher sehe ich nicht, dass du erklärungspflichtig bist (kann aber doch sein, wir kennen ja nicht alle Details).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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