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Insolvenzgeld

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    Insolvenzgeld

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    Wo trage ich bei Elster das Insolvenzgeld ein?
    Im Hauptvordruck unter Einkommenssteuerersatzleitungen oder in Anlage N unter Lohn und Entgeltersatzleitugen.

    Außerdem habe ich eine Frage ob Elster dabei ein Problem hat die Steuerzahlung zu ermitteln, da ich laut der Berechnung über 600€ nachzahlen müsste, obwohl ich sonst immer Geld zurück bekommen habe.

    Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Julian

    #2
    Hallo cubright ,

    Insolvenzgeld erhältst du ja statt Lohn oder Gehalt, daher gehört es in die Anlage N.

    Für dieses Insolvenzgeld hast du ja keine Lohnsteuer bezahlt, drum kann es da schon zu einer Nachzahlung kommen.

    Gruß - Hans

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      #3
      Hallo cubright!

      Siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...rlich-anwender

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        #4
        Hallo cubright!

        Das Programm rechnet korrekt - solche "überraschenden" Ergebnisse sind meist die Folge falscher Datenerfassung - deshalb mein Link und unbedingt die Funktion "vorausgefüllte Steuererklärung / Bescheinigungsdaten abrufen" anwenden!

        Ergänzung:

        Nachzahlung im Falle des Bezugs von steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Insolvenzgeld, das aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist durchaus üblich!​

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