Emailkontakt mitmdem Finanzamt

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  • Bruno Neurath
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2021
    • 26

    #1

    Emailkontakt mitmdem Finanzamt

    Das Finanzamt verlangt von mir eine Zusammenstellung der Sammelposten. Die Datei habe ich nun fertig und möchte sie ans F.amt geben.
    Aber wie??
    Ich sehe dazu keine Elster-interne Möglichkeit
    Auf dem Briefbogen des F.amtes ist keine Mailadresse angegeben und auf www.finanzamt.nrw.de finde ich zwar das zuständige Finanzamt, aber keinen Direktkontakt zur Sachbearbeiterin.
    Gibt es in Elster einen elektronischen Weg zur Übermittlung der Datei oder muss ich die Tabelle "wie früher" ausdrucken und hinbringen bzw. per Post schicken?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Als Anlage zu einer sonstigen Nachricht oder einer Belegnachreichung geht das. Vielleicht vorher in eine pdf umwandeln.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Vielleicht vorher in eine pdf umwandeln.
      Unbedingt ein PDF erzeugen, dann sollte die Übermittlung als Anhang zur Belegnachreichung kein Problem sein.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Bruno Neurath
        Neuer Benutzer
        • 10.04.2021
        • 26

        #4
        Danke!
        Allerdings kam die Aufforderung zur Zusammelstellung der Sammelposten auch per Briefpost .... obwohl ich in Elster meine Mailadresse hinterlegt habe und auch ansonsten die Bescheiddaten etc. per Email bekomme.
        Ich versuche es mal als Belegnachreichung.
        Man sieht wieder, dass D.land in digitaler Hinsicht irgendwie hinterherhinkt :-)

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Da eine E-Mail in etwa den Geheimnischarakter einer Postkarte hat, kann das FA nicht so ohne weiteres mit dir E-Mail-Kontakt aufnehmen. Umgekehrt bist ja du verantwortlich. Auch Bescheiddaten werden nicht per E-Mail versandt, du wirst nur darauf hingewiesen, dass was in deinen Elster-Account eingestellt wurde.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            Allerdings kam die Aufforderung zur Zusammelstellung der Sammelposten auch per Briefpost .... obwohl ich in Elster meine Mailadresse hinterlegt habe und auch ansonsten die Bescheiddaten etc. per Email bekomme.
            Klar ! Per E-Mail kommen nur Benachrichtigungen, dass z. B. Bescheiddaten zum Abruf verfügbar sind, die Bescheiddaten selbst sicher nicht !

            Wenn du in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids eingewilligt hast, wird dir auch der verbindliche Steuerbescheid

            zum Abruf bereitgestellt und künftig dann auch solche Anforderungen. Das geht aber alles an dein Postfach bei Mein ELSTER und nicht direkt über

            E-Mails. Nur die Benachrichtigung, dass eine Nachricht des Finanzamts vorhanden ist, kommt per E-Mail.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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